Zeit 29.09.2026
14:37 Uhr

Urteil nach Tod bei der Jagd: Zwei Jahre auf Bewährung für tödlichen Schuss auf Jagdfreund


Urteil nach Tod bei der Jagd: Zwei Jahre auf Bewährung für tödlichen Schuss auf Jagdfreund
Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung - so lautet das Urteil für einen Jäger aus Niedersachsen, der Anfang 2025 seinen Jägerfreund bei einer Jagd in Mecklenburg-Vorpommern erschossen hat. Das Gericht entsprach damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte aus Cloppenburg habe an dem Abend im Januar 2025 «so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann», sagte der Richter. So habe der heute 52-Jährige nicht überprüft, ob es sich bei dem Punkt, den ihm sein Wärmebildgerät zeigte, wirklich um ein Stück Wild handelte. Jagdfreund für Wildschwein gehalten Der Punkt war der 48 Jahre alte Jagdfreund, der auf einem Hochsitz in 142 Meter Entfernung vom Schützen saß. Er wurde von dem Schuss am Hals getroffen und verblutete in kürzester Zeit. Dem Verurteilten legte das Gericht auf, der Witwe seines Jagdfreundes 9.000 Euro zu zahlen und bei der Schadenswiedergutmachung mitzuwirken. Sie war in dem Prozess Nebenklägerin. Ihre Anwältin hatte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für den Schützen gefordert. Die Nebenklage kann keine Berufung einlegen. Der Verteidiger des Schützen sagte der Deutschen Presse-Agentur, er werde seinem Mandanten empfehlen, das Urteil anzunehmen. © dpa-infocom, dpa:260929-930-762132/1