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06.10.2026
15:40 Uhr
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Der Landtag von Sachsen-Anhalt gilt erst als konstituiert, wenn neben Landtagspräsident Tobias Rausch (AfD) mindestens ein Vizepräsident gewählt ist. Das Wahlverfahren hat der Landtag in Magdeburg jetzt neu festgelegt. Es können bis zu drei Vizepräsidenten gewählt werden. Auf dem Wahlzettel können mehrere Kandidaten stehen. Die Abgeordneten können eine Stimme vergeben - entweder an einen der Bewerber oder sie können mit Nein oder mit Enthaltung stimmen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Diese Mehrheit muss gleichzeitig aber größer sein als die Stimmen für mögliche andere Kandidaten und Nein-Stimmen. Enthaltungen wirken sich wie nicht abgegebene Stimmen aus. © dpa-infocom, dpa:261006-930-798359/1