Zeit 13.08.2026
10:34 Uhr

Robert Koch-Institut: Zahl der Hitzetoten in Deutschland nochmals gestiegen


Bis Anfang August hat das Robert Koch-Institut 12.500 Hitzetote registriert. Der Umweltminister erneuert seine Forderung nach einer Grundgesetzänderung für Hitzeschutz.

Robert Koch-Institut: Zahl der Hitzetoten in Deutschland nochmals gestiegen
Die Zahl der Hitzetoten in diesem Sommer ist weiter gestiegen. Das geht aus dem Wochenbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) hervor. Demnach starben im Zeitraum vom 6. April bis 2. August 12.500 Personen im Zusammenhang mit Hitze. Zuvor hatte das RKI die Zahl der hitzebedingten Todesfälle auf 11.900 geschätzt. Laut RKI starben 9.600 der 12.500 Menschen in der besonders heißen 26. Kalenderwoche, zwischen dem 22. und dem 28. Juni. In der Woche hatte es Rekordtemperaturen von mancherorts mehr als 41 Grad Celsius gegeben. 2026 ist laut RKI ein Rekordjahr, was hitzebedingte Sterbefälle angeht. Die bislang höchste Zahl an Hitzetoten wurde 2018 registriert. Nach neuesten RKI-Angaben starben im Jahr 2018 9.400 Menschen hitzebedingt. Da das Modell des RKIs jeden Monat weiterentwickelt wird, können Zahlen im Vergleich zu früheren RKI-Angaben variieren. Schneider fordert Grundgesetzänderung für Hitzeschutz Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) forderte erneut eine Grundgesetzänderung für mehr Handlungsspielraum des Bundes beim Hitzeschutz. Er könne Kommunen zwar in Einzelfällen helfen, etwa durch die Bezahlung von Klimaanpassungsmanagern, sagte Schneider im ARD- Morgenmagazin. Maßnahmen, wie dem Schaffen von schattigen Plätzen oder das Aufbrechen der Versiegelung in Städten seien jedoch Aufgaben, die er bisher per Ausschluss durch das Grundgesetz nicht finanzieren dürfe. Er forderte hier die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe. Bund und Länder müssten hier zusammenarbeiten. Diese würde auch ihm eine Ausgabekompetenz geben den Ländern und den Gemeinden, Städten diesbezüglich zu helfen. In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe in dem Bereich zu prüfen. Schneider hatte jüngst angekündigt, er werde im zweiten Halbjahr einen Vorschlag machen, wie das Grundgesetz entsprechend angepasst werden sollte, um sein Vorhaben umzusetzen. Für die nötige Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Der Vorschlag stieß in der Union auf Skepsis. Die Berechnungsgrundlage hitzebedingter Sterbefälle Zwischen Juni und September veröffentlicht das RKI wöchentlich einen Bericht über die aktuelle Lage. Das Ausmaß hitzebedingter Sterbefälle wird statistisch durch den Vergleich der Zahl von Sterbefällen in Sommerwochen mit und ohne Hitze berechnet. Dabei fließen auch Daten von 52 Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in die Berechnung ein. Als Grenzwert für einen hitzebedingten Anstieg der Sterblichkeit setzt das RKI eine Wochenmitteltemperatur von 20 Grad. Dieser Durchschnitt der Tages- und Nachttemperaturen lag in der Woche vom 27. Juli bis 2. August bei 21,6 Grad. Hitze führt sehr selten unmittelbar zum Tod. In den meisten Fällen ist es eine Kombination aus hohen Temperaturen und bereits bestehenden Vorerkrankungen wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-, Lungen- oder Nierenerkrankungen, die zum Tod führt. Daher wird Hitze auf dem Totenschein nicht als die Todesursache angegeben und taucht auch nicht in der Todesursachenstatistik auf. Hitze ist vor allem für ältere und alte Menschen gefährlich. Mit rund 6.300 wurden die meisten Todesfälle in der Altersgruppe von 85 Jahren oder älter verzeichnet. Mehr als 3.100 der Gestorbenen waren zwischen 75 und 84 Jahren alt, knapp 1.900 zwischen 65 und 74 Jahren. Bei den unter 65-Jährigen waren es rund 1.200 Todesfälle.