Zeit 18.08.2026
07:09 Uhr

Prozess beginnt: Brutaler Mord vor 30 Jahren: Fünf Fakten zum Fall Amy Lopez


Prozess beginnt: Brutaler Mord vor 30 Jahren: Fünf Fakten zum Fall Amy Lopez
Rund drei Jahrzehnte nach dem Mord an der US-amerikanischen Touristin Amy Lopez in Koblenz kommt der Fall vor Gericht. Heute (9.30 Uhr) beginnt der Prozess gegen den 81 Jahre alten Angeklagten am Landgericht Koblenz. Die wichtigsten Fakten zum Fall: Die 24-Jährige wurde 1994 in Koblenz ermordet Amy Lopez war am 26. September 1994 als Touristin in Koblenz, wie die Staatsanwaltschaft informierte. Demnach wollte sie die Festung Ehrenbreitstein besichtigen und in der dortigen Jugendherberge übernachten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 49 Jahre alten Mann vor, sie unter einem Vorwand in das etwas abseits gelegene General-von-Aster-Zimmer gelockt zu haben. Dort soll er sie gefesselt, sexuell missbraucht und mit mehreren Messerstichen getötet haben. Außerdem soll er sie gewürgt und mit einem Stein auf sie eingeschlagen haben. Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die Leiche. Der Tatverdächtige war bereits 1999 verurteilt worden Der heute 81-Jährige geriet fünf Jahre nach dem Mord wegen der versuchten Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Koblenz ins Visier der Ermittler. Dafür wurde er zu sieben Jahren Haft verurteilt. Seine DNA wurde damals in der polizeilichen DNA-Datei gespeichert. Wegen gesetzlicher Löschfristen war diese Probe später jedoch nicht mehr verfügbar. Laut Staatsanwaltschaft war der Mann schon in früheren Jahren strafrechtlich in Erscheinung getreten. Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler sprach von Taten aus den 1960er-, 1970er- und 1980er-Jahren, ohne weitere Details zu nennen. Alte Tatortspuren führten 2026 zu dem Mann Am Hosenbund der Getöteten waren DNA-Spuren gesichert worden. Moderne Analysemethoden ermöglichten Fachleuten des hessischen Landeskriminalamtes, die alten Spuren erneut genauer zu untersuchen. Nachdem der Mann 2026 freiwillig eine DNA-Probe abgegeben hatte, konnte diese den Tatortspuren zugeordnet werden. Im Februar wurde er in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen. Dass Jahrzehnte später DNA-Proben genommen wurden, darunter die des heute Tatverdächtigen, hatte damit zu tun, dass im Zuge einer Neubewertung des Falls andere Personen in den Blick kamen als in früheren Stadien der Ermittlungen. Der Gutachter sieht den Angeklagten als voll schuldfähig an Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte psychiatrische Sachverständige sieht den heute 81-Jährigen nach bisheriger Einschätzung als voll schuldfähig an. Zwar bestehe bei ihm eine «chronische Vergewaltigungsdisposition mit mangelnder Fähigkeit zum Bedürfnisaufschub». Hinweise auf eine Einschränkung oder Aufhebung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit gebe es nach bisheriger Einschätzung jedoch nicht. Das Gutachten ist noch vorläufig. Seine endgültige Einschätzung soll der Sachverständige erst am Ende der Hauptverhandlung abgeben. Der Angeklagte hat die Tötung eingeräumt Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Mann die Tötung sowohl über seinen Anwalt als auch gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen eingeräumt. Zum genauen Ablauf der Tat beruft er sich demnach teilweise auf Erinnerungslücken. © dpa-infocom, dpa:260818-930-544513/2