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23.09.2026
14:01 Uhr
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Papierbelege werden von 2028 an grundsätzlich durch digitale Belege ersetzt. Finanzminister Lars Klingbeil will damit Bürokratie für Verbraucher und Unternehmen abbauen.

Statt Kassenbons auf Papier soll es von 2028 an digitale Belege geben: Das Bundeskabinett hat neue Regeln für Kassenbelege beschlossen. Ein Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht vor, dass Bons von 2028 an nicht mehr ausgedruckt, sondern in der Regel elektronisch bereitgestellt werden, zum Beispiel per E-Mail oder als QR-Code. Das Bundesfinanzministerium will damit Bürokratie abbauen und Steuer- und Finanzkriminalität bekämpfen. Mit dem Gesetz wird die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von SPD und Union umgesetzt, die seit 2020 geltende Pflicht für Papierbons abzuschaffen. Stattdessen sollen nun digitale Belege zum »Standard« werden, sagte Klingbeil. »Das bedeutet für alle weniger Bürokratie – sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Unternehmen.« Mit digitalen Kassen, die für die Ausgabe elektronischer Belege nötig sind, werden außerdem grundsätzlich alle Umsätze erfasst. »Damit verhindern wir Steuerhinterziehung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen«, sagte Klingbeil. »Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.« Moderne elektronische Kassensysteme sind nach Angaben des Bundesfinanzministeriums in Deutschland bereits weitverbreitet. Es gibt demnach nur noch etwa 115.000 sogenannte offene Ladenkassen. »Deren Kassenumsätze sind missbrauchsanfällig, weil es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gibt«, teilte das Ministerium mit. »Das kann Steuerhinterziehung begünstigen.« Ausnahmen für Landwirtschaft Deshalb sollen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem Jahr 2028 elektronische Kassensysteme verpflichtend werden. Ausgenommen von dieser Kassenpflicht sind Unternehmen, die im Jahr Barumsätze von weniger als 12.000 Euro haben. Weitere Ausnahmen können nach der Verabschiedung des Gesetzes durch eine Rechtsverordnung geregelt werden. Das kann etwa Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder die Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben betreffen. Der Digitalverband Bitkom teilte mit, das Gesetz werde dabei helfen, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und fairen Wettbewerb zu stärken. »Wenn Umsätze verpflichtend elektronisch erfasst werden, lassen sie sich schwerer manipulieren«, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Für viele Unternehmen bedeute die Umstellung aber zunächst Aufwand. »Um den Umstellungsaufwand so gering wie möglich zu halten, müssen die Vorgaben im Gesetz eindeutig und praxistauglich sein, und die Unternehmen müssen ausreichend Zeit für die Umsetzung bekommen«, sagte Rohleder.