|
08.10.2026
18:39 Uhr
|
Der Prozess gegen den philippinischen Ex-Präsidenten Rodrigo Duterte in Den Haag soll bald starten. Vorbehalte wegen dessen Gesundheitszustands sieht das Gericht nicht.

Der Prozess vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen den ehemaligen Pr\u00e4sidenten der Philippinen, Rodrigo Duterte , soll wie geplant am 30. November beginnen. Der 81-J\u00e4hrige sei verhandlungsf\u00e4hig, entschied das Gericht . Unabh\u00e4ngige medizinische Experten hatten den Gesundheitszustand Dutertes demnach untersucht. Duterte werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Er ist wegen mehrfachen Mordes und Mordversuchs im sogenannten Kampf gegen die Drogenkriminalit\u00e4t auf den Philippinen angeklagt. Menschenrechtsorganisationen sch\u00e4tzen, dass dabei insgesamt 30.000 Menschen get\u00f6tet wurden. Verd\u00e4chtige sollen oft ohne Prozess regelrecht hingerichtet worden sein. Oft seien auch S\u00fcchtige get\u00f6tet worden. Sechs Jahre landesweiter \u00bbKrieg gegen Drogen\u00ab Die Kampagne hatte zun\u00e4chst in der Stadt Davao begonnen, wo Duterte B\u00fcrgermeister war. Schlie\u00dflich weitete er den Einsatz w\u00e4hrend seiner Amtszeit als Pr\u00e4sident von 2016 bis 2022 auf das gesamte Land aus. Der Ex-Pr\u00e4sident war im M\u00e4rz 2025 auf Grundlage eines Haftbefehls des IStGH in der Hauptstadt Manila festgenommen und in die Niederlande ausgeflogen worden. \u00bbEs gibt hinreichende Gr\u00fcnde zur Annahme, dass Herr Duterte f\u00fcr Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Mord und versuchten Mord verantwortlich ist\u00ab, teilten die Richter des IStGH mit . Duterte weist alle Anschuldigungen zur\u00fcck. Duterte erschien mehrfach nicht zu Anh\u00f6rungen Bei mehreren Anh\u00f6rungen war Duterte nicht vor Gericht erschienen, nach Angaben seiner Anw\u00e4lte war er dazu gesundheitlich nicht in der Lage. Im September erschien er erstmals vor den Richtern bei einer Anh\u00f6rung. Er ist der erste ehemalige Staatschef aus Asien, dem vor dem IStGH der Prozess gemacht werden soll. Nach den Regeln des IStGH k\u00f6nnen Verfahren nicht fortgesetzt werden, wenn ein Angeklagter die Anklage nicht versteht oder nicht in der Lage ist, sich substanziell an seiner Verteidigung zu beteiligen.