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07.10.2026
07:50 Uhr
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Die Grünen fordern, zügig einen neuen Antisemitismusbeauftragten zu berufen. Die Bundesregierung gebe sich als Vorkämpferin, handle aber nicht entsprechend.

Die Grünen haben die Bundesregierung aufgefordert, den Posten des Antisemitismusbeauftragten zügig neu zu besetzen. »Zu jeder passenden wie unpassenden Gelegenheit inszeniert sich die Bundesregierung als Vorkämpferin gegen Antisemitismus «, sagte die Grünen-Innenpolitikerin Marlene Schönberger. Die Worte würden jedoch nicht zu ihren Taten passen. Politische Bildungsarbeit gegen Antisemitismus wird Schönberger zufolge geschwächt. Der Bundesregierung gelinge es nicht einmal, einen Antisemitismusbeauftragten zu berufen. Seitdem der bisherige Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, Ende August nach acht Jahren aus dem Amt schied, ist das Amt des Antisemitismusbeauftragten unbesetzt. Es wird kommissarisch vom parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph de Vries, geführt. Für Jüdinnen und Juden ist »der Ausnahmezustand zum Alltag geworden «, wie Schönberger sagte. Sie erwarte deshalb, »dass die Bundesregierung umgehend handelt«. Zuvor hatte die Bundesregierung zum dritten Jahrestag des Überfalls der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 den Einsatz der Regierung gegen Antisemitismus bekräftigt. Bundeskanzler Merz sagte, die Bundesregierung würde »alles in ihrer Macht Stehende tun, um Antisemitismus in all seinen neuen und alten Formen konsequent zu bekämpfen«. »Jüdinnen und Juden müssen in ganz Deutschland ohne Angst leben können. Jüdisches Leben muss sich in unserer Gesellschaft weiter entfalten können«, sagte Merz. Die Bundesregierung trete außerdem »denjenigen entgegen, die das Existenzrecht Israels relativieren oder gar infrage stellen. Nicht nur am 7. Oktober, sondern jeden Tag.« Auch Außenminister Johann Wadephul sagte, wie Bundesregierung sowie er persönlich stellten sich Antisemitismus »mit Entschlossenheit entgegen«. Antisemitismus sei ein Angriff auf »unser Gemeinwesen«. Zentralrat der Juden fordert Änderung des Strafrechts aufgrund von »gegenwärtigem Antisemitismus« Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland , Josef Schuster, kritisierte außerdem, dass sich einige antisemitische Parolen in Deutschland bislang nicht strafrechtlich verfolgen ließen. Er forderte in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung eine Änderung des Strafrechts. »Wir brauchen eine Ergänzung unseres Rechts, die den gegenwärtigen Antisemitismus als das adressiert, was er ist: ein andauernder Angriff auf jüdisches Leben«, schrieb Schuster. Der Judenhass sei »in neuem Gewand zurückgekehrt« und äußere sich in antisemitischen Zahlencodes, Wortspielen oder Parolen wie »From the River to the Sea« . Das bisherige Recht kenne nur den »alten Antisemitismus«, schreibt Schuster. Auf »die ausdrückliche Nennung der betroffenen Gruppe« könne es ihm zufolge nicht ankommen, wenn sich ein Angriff klar als Angriff auf Juden verstehen lasse. Dies solle von der Politik präzisiert werden. Verfahren würden zu häufig eingestellt, obwohl es offenkundig sei, dass es sich um antisemitische Hetze handele. Hass gegen Juden in Israel oder anderen Ländern solle dabei strafrechtlich nicht milder behandelt werden, wie Schuster sagte. Beides ziele auf »dieselben Menschen und entfaltet dieselbe Wirkung«.