Zeit 17.03.2026
15:34 Uhr

(+) Kirchliches Arbeitsrecht: Gäbe es ein elftes Gebot, es wäre: Gehe in Würde


Wie die Kirche als Arbeitgeber agiert, ist im Einzelfall unfair, traurig und unchristlich: Das offenbart ein EuGH-Urteil, das der Kündigung einer Mutter widerspricht.

(+) Kirchliches Arbeitsrecht: Gäbe es ein elftes Gebot, es wäre: Gehe in Würde
Immer ist da diese Trauer. Wenn etwas, das man liebt, Jahr für Jahr ein bisschen weniger wird, gehört sie irgendwann zum Leben als leiser, stetiger Schmerz. Wir treuen Kirchgänger, religiös sozialisiert in den herrlich uncoolen und durch keine charismatische Freikirche ersetzbaren Landeskirchen und Diözesen, kennen das angesichts zuletzt konstant hoher Austrittszahlen, wie sie zu Wochenbeginn die Deutsche Bischofskonferenz wieder vorgelegt hat. Gemeinden werden zusammengelegt, Pfarrstellen nicht nachbesetzt, Immobilien werden verkauft, abgerissen, umgenutzt, entweiht. Jedes Mal stirbt ein Stückchen Heimat, ein wenig Bindung und Zusammenhalt, jedes Mal bleiben ein paar Leute zurück – bis auch sie irgendwann sterben. Letztlich geht es immer häufiger – im Kleinen für einzelne Menschen und Gemeinden, aber längst auch im Großen für die Kirchen selbst – um ein Ende in Würde.