Der neue Präsident des Landtags von Sachsen-Anhalt, Tobias Rausch (AfD), hat nach WELT-Informationen die Einberufung eines Sonderplenums zu Russland und dem Krieg in der Ukraine bestätigt. Beantragt worden war die Sondersitzung von der AfD-Fraktion. Die offizielle Verkündung soll noch am Mittwochnachmittag erfolgen. In der Sondersitzung wollen AfD und BSW einen gemeinsamen Antrag zur deutschen Russland- und Ukraine-Politik beschließen. In dem Entwurf soll der Landtag feststellen, dass die gegen Russland gerichteten Sanktionen sowie Waffenlieferungen und finanzielle Hilfen für die Ukraine gescheitert seien. Die Landesregierung soll dem Antrag zufolge aufgefordert werden, sich „mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, insbesondere durch eine entsprechende Initiative im Bundesrat“, gegen eine weitere Eskalation des Krieges und für eine aus Sicht der Antragsteller friedensschaffende Politik einzusetzen. Gefordert werden ein sofortiger Waffenstillstand und die Aufnahme von Friedensverhandlungen mit Russland. Zudem wollen AfD und BSW eine Normalisierung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Russland sowie die sofortige Aufhebung der Wirtschaftssanktionen erreichen. Die maßgeblichen Entscheidungen über Sanktionen und deutsche Ukraine-Hilfen werden allerdings nicht in Sachsen-Anhalt, sondern auf Bundes- beziehungsweise europäischer Ebene getroffen. BSW-Fraktionschef Thomas Schulze sagte der Deutschen Presse-Agentur, seine Partei habe vor der Wahl einen Friedensantrag versprochen. „Dieses Wahlversprechen lösen wir jetzt ein. Magdeburg sendet ein friedenspolitisches Signal an Berlin.“ Seine Stellvertreterin Claudia Wittig erklärte: „Wir brauchen eine Politik, die wieder mehr an Köthen als an Kiew denkt.“ Deutschland könne sich den Krieg nicht länger leisten. Rausch war erst am Dienstag zum Präsidenten des neu gewählten Landtags gewählt worden. Er ist der erste AfD-Politiker an der Spitze eines deutschen Landesparlaments. Die Voraussetzungen für eine Sondersitzung regelt Paragraf 55 der Geschäftsordnung des Landtags. Verlangt mindestens ein Viertel der Mitglieder oder die Landesregierung die Einberufung, muss dabei der gewünschte Beratungsgegenstand angegeben werden. Der Präsident hat den Landtag daraufhin unverzüglich zu einer Sitzung einzuberufen, die zumindest diesen Beratungsgegenstand umfasst. Die Sitzung muss innerhalb angemessener Zeit, spätestens jedoch zwei Wochen nach Eingang des Antrags stattfinden. Die AfD kann das erforderliche Quorum aus eigener Kraft erreichen. Nach ihrem Wahlsieg stellt sie 39 der insgesamt 83 Abgeordneten im neuen Landtag. Bei der konstituierenden Sitzung am Dienstag erhielt Rausch in geheimer Abstimmung 48 Ja-Stimmen. 29 Abgeordnete stimmten gegen ihn, fünf enthielten sich. AfD und BSW verfügen zusammen über 44 Mandate. Damit erhielt Rausch mindestens vier Stimmen von Abgeordneten anderer Fraktionen. Die AfD war bei der Landtagswahl mit 43,8 Prozent der Stimmen stärkste Kraft geworden, hatte die absolute Mehrheit im Parlament jedoch knapp verfehlt. Die CDU kam auf 17,2 Prozent. Maximilian Heimerzheim (verlinkt auf https://www.welt.de/autor/maximilian-heimerzheim/) berichtet für WELT und „Politico“ über die SPD und gesellschaftspolitische Themen.