An der Stelle, wo heute die Erfurter Neue Synagoge steht, stand bis 1938 ein deutlich prächtigerer Bau: die Große Synagoge, ein Kuppelbau von 1884 mit 500 Plätzen. Während der Novemberpogrome brannte sie nieder. Wer genau sie anzündete, ließ sich nach dem Krieg vor Gericht nie klären. Ein Name allerdings, der in den einschlägigen Justizakten immer wiederkehrt, lautet: Georg Beuchel. Sein Fall ist gerade deshalb interessant, weil er keiner wurde. Beuchel wurde vernommen, er war nach Aktenlage belastet – und wurde am Ende laufen gelassen. Kein Prozess, kein Urteil, nicht einmal ein Freispruch. Übrig blieben Akten, aus denen sich der Abend des 9. November 1938 rekonstruieren lässt. WELT AM SONNTAG hat sie ausgewertet. Im Lokal „Tucher“ saßen an diesem Abend Mitarbeiter der Firma Opel-Beuchel beisammen, die von einer Opel-Händler-Tagung in Jena kamen. Es war schon nach zehn Uhr, als ein Mann an ihren Tisch trat. Er beugte sich zu Willy Dörre hinunter und redete leise auf ihn ein, im Flüsterton, so gab es Dörre später zu Protokoll. Man rief den Chef hinzu. Der Chef hieß Georg Beuchel, war Anfang dreißig und verkaufte in Erfurt Automobile. Der Mann – ein gewisser Multischefski, Sturmbannführer der SA (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article252295474/Roehm-Putsch-Was-nach-1934-aus-den-gefuerchteten-Braunhemden-wurde.html) – wollte Benzin. In dieser Nacht, sofort. Man fuhr zum firmeneigenen Opel-Dienst, klingelte den Monteur Fritz Heerda aus dem Bett und ließ sich rund 60 Liter Benzin aushändigen. Das sagte Heerda aus. Auf die Frage, für wen das zu verbuchen sei, habe Beuchel geantwortet: „Das geht auf meine Rechnung.“ Das Benzin wurde zum Haus der Erfurter SA-Brigade 142 gebracht. Später in derselben Nacht schlugen Flammen aus der Synagoge in Erfurt. Das alles geht aus Papieren hervor, die im Landesarchiv Hannover liegen. Es sind die Ermittlungsunterlagen der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hannover, Aktenzeichen 2 Js 639/60. Der Umfang: Hunderte Seiten. Angelegt wurden sie Anfang der 1960er-Jahre im Zuge eines Verfahrens, in dessen Mittelpunkt nicht Beuchel stand, sondern der 1934 bis 1945 amtierende Erfurter Regierungspräsident Otto Weber und weitere Beschuldigte. Beuchels Name taucht darin als einer von vielen auf – und gerade deshalb ist über ihn so viel überliefert. Die Bände versammeln, was Behörden über zwei Jahrzehnte hinweg zusammentrugen: Vernehmungsprotokolle der Kriminalpolizei aus dem schwer kriegsversehrten Erfurt von 1945, als Kollegen und Angestellte Beuchels noch aus vergleichsweise kurzer zeitlicher Distanz berichteten. Abschriften früherer Erklärungen und spätere Vernehmungen aus den 1960er-Jahren, in denen dieselben Menschen ein zweites Mal gehört wurden. Dazu interne Vermerke der Staatsanwälte – die am Ende entschieden, das Verfahren einzustellen. Solche Akten sind keine neutrale Wahrheit. Vielfach stehen darin Aussage gegen Aussage. Manches ist erkennbar Hörensagen, einiges von Be- oder Entlastungsinteressen gefärbt. Aber aus den Details ergibt sich ein Bild, dessen Schlüssigkeit man nachprüfen kann. Wer war der Mann, der das Benzin beschaffte? Georg Beuchel führte ein Autohaus. Nach dem Krieg nannte sein eigener Betriebsleiter ihn in einer Beschwerde einen Nationalsozialisten, der im Betrieb die Partei bevorzugt bedient habe. Aus den jüngst online gestellten Unterlagen der NSDAP-Mitgliederverwaltung (verlinkt auf https://www.welt.de/geschichte/article69bbb2eed225a75f4a23472d/nsdap-mitglieder-brisantestes-archiv-deutschlands-ist-jetzt-online-in-den-usa.html) geht seine Parteizugehörigkeit hervor. In der Firma, notierte die Erfurter Kriminalpolizei im Mai 1945, sei es ein „offenes Geheimnis“ gewesen, dass der Chef in jener Nacht dabei war. Ein Verkäufer gab zu Protokoll, was ein Kollege direkt danach erzählt habe: Tür und Tor habe man aufgebrochen, das Benzin über die Bänke geschüttet und angezündet. Man muss solche Sätze vorsichtig behandeln. Aber viel deutet darauf hin: Georg Beuchel beschaffte den Brandbeschleuniger, und er war in dieser Nacht nicht bloß Zaungast. Zu diesem Schluss kommen auch die Historiker Tom Fleischhauer und Antje Bauer, die jene Nacht in Erfurt erforscht haben; über ihre Arbeit berichtete bereits die „taz“. Georg Beuchels Sohn Michael hat dafür wenig Verständnis. Er war drei Jahre alt, als die Synagoge brannte. WELT AM SONNTAG schickte er Dokumente, die belegen sollen, dass sein Vater nicht in böser Absicht gehandelt habe. Er verweist auf einen jüdischen Jugendfreund, jüdische Nachbarn und einen Kommunisten, den der Vater beschäftigt habe. Bei Yad Vashem hat er beantragt, seinen Vater als „Gerechten unter den Völkern“ anzuerkennen, da er eine Jüdin versteckt habe. Seit die Historiker über den Fall publiziert haben, verfolgt er die Sache mit Beharrlichkeit über Behörden, Archive und Staatsanwaltschaften hinweg. Man kann ihn als Sohn verstehen, doch man muss seine Sicht nicht teilen. Denn die entscheidende Frage stellt Michael Beuchel nicht. Unstrittig gibt es kein Urteil gegen seinen Vater, ebenso wenig einen Freispruch. Aber warum nicht? Ermittelt wurde früh. Schon 1945 (Erfurt war am 12. April von US-Truppen besetzt worden) ermittelte die lokale Staatsanwaltschaft, wie es später hieß, „insbesondere gegen den Autohändler Georg Beuchel“. Er war der Einzige der Beteiligten, der noch greifbar war. Doch der Nachweis einer Mittäterschaft, so der damals zuständige Staatsanwalt Jahrzehnte später, sei nicht zu führen gewesen. Beuchel habe sich herausgeredet: Er habe das Benzin geliefert, ohne die Hintergründe zu kennen, sei nur Befehlsempfänger gewesen. Das Verfahren wurde eingestellt. Anfang 1948 floh Beuchel, inzwischen enteignet, in den Westen und lebte hier als wohlhabender, polizeilich nie wieder auffälliger Bürger. 1960 ging bei der Zentralen Stelle in Ludwigsburg, zuständig für Vorermittlungen wegen NS-Verbrechen, eine anonyme Anzeige ein: Erfurts Synagoge sei unter Führung des damaligen Regierungspräsidenten Otto Weber niedergebrannt worden, der seit 1954 in Hannover lebte. Ein Ermittlungsverfahren gegen Weber und andere potenzielle Mittäter begann. Auch der Name Georg Beuchel tauchte auf; allerdings nur als Zeuge, nicht mehr als Beschuldigter. „Weitere Aufklärung möglich und erforderlich“ Nun begann etwas, das man „Aktenwanderung“ nennen könnte. Den Anstoß gab eine Anzeige. Ein Mann namens Josef Hartmann zeigte am 18. Dezember 1961 Georg Beuchel wegen Brandstiftung an. Zuständig waren die Stuttgarter Strafverfolger, in deren Bezirk Beuchel wohnte, und sie stellten das Verfahren am 25. Januar 1962 ein: verjährt. In den Unterlagen im Landesarchiv Hannover steht ein Satz, der den ganzen Fall in sich trägt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe eingestellt, „ohne dass ihr jedoch die Ergebnisse des vorliegenden Verfahrens und der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 29. April 1960 bezüglich Unterbrechung der Verjährung gegen die Mitglieder der Stammtischrunde bekannt waren“. Die Behörde, die entschied, kannte die Unterlagen nicht, über die sie entschied. In Hannover dagegen wurde ermittelt. Der zuständige Staatsanwalt ließ Beuchel am 22. August 1962 an seinem Wohnsitz vernehmen, zudem Zeugen quer durch die Republik hören: den früheren Verkaufsleiter in Frankfurt, den einstigen HJ-Führer im Bergischen, Weber in Hannover. Als der Staatsanwalt im Februar 1963 den großen Vermerk schrieb, mit dem das Verfahren gegen die übrigen Beschuldigten eingestellt wurde, hielt er zu dem früheren Erfurter Autohändler ausdrücklich fest: „Auch hinsichtlich der Beteiligung von Beuchel an der Inbrandsetzung der Synagoge ist eine weitere Aufklärung möglich und erforderlich.“ Er notierte auch, wie diese Aufklärung aussehen müsste. Der Pächter des Cafés „Kaffeetrichter“, ein Mann namens Main oder Mein, sei zu vernehmen; seine Anschrift kenne womöglich ein Hotelbesitzer in Köln. Der „Kaffeetrichter“ war ein Lokal in Erfurt. Dort tagte donnerstags eine Stammtischrunde unter dem Vorsitz des Regierungspräsidenten Weber. Diese Runde ist der juristische Angelpunkt, denn nur für ihre Mitglieder hatte der Bundesgerichtshof 1960 die Verjährung unterbrochen. Deshalb hing Beuchels Strafbarkeit an der Frage, ob er zu dieser Runde gehört hatte. Außerdem könnten die ehemaligen Angestellten Beuchels, die bis dahin niemand gehört hatte, befragt werden. Vor allem aber vermerkte der Staatsanwalt eine Lücke, die ihm selbst aufgefallen war: Willi Dörre – der Mann, der in jener Nacht neben Beuchel im Wagen saß und 1945 die Benzinfahrt zu Protokoll gegeben hatte – sei „im vorliegenden Ermittlungsverfahren noch nicht vernommen worden“. Dörre arbeitete inzwischen wieder für Beuchel. Der Staatsanwalt aus Hannover beließ es nicht dabei. Im März 1963 ging ein Schreiben an die Kripo Esslingen: Man möge Beuchel „unter Vorhalt dieser Aussage nochmals zu diesem Punkt befragen“; auch Dörre solle gehört werden. Doch in demselben Vermerk hatte er seiner Arbeit die Grundlage schon entzogen. Mit der Einstellung der Ermittlungen gegen alle übrigen Beschuldigten war Hannover für Beuchel „unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zuständig“; eine Abgabe an Stuttgart erschien „geboten“. Also gingen die Akten nach Süden. Von dort kamen sie zurück. „Die Übernahme des Verfahrens wird abgelehnt“, schrieb der Stuttgarter Oberstaatsanwalt. Hannover habe das Verfahren seinerzeit von der Staatsanwaltschaft Siegen „vorbehaltlos und uneingeschränkt“ übernommen und sei deshalb gehalten gewesen, „wegen des gesamten Tatkomplexes gegen den gesamten Täterkreis die Ermittlungen zu führen“. Während seiner „mehr als zweijährigen Ermittlungstätigkeit“ habe man das in Hannover offensichtlich auch so verstanden. Dann folgt der Satz: „Während dieses langen Zeitraums die Ermittlungen auch gegen den Beschuldigten Beuchel zum Abschluss zu bringen, lag durchaus im Bereich des Möglichen.“ Man bitte deshalb, die Ermittlungen „in dortiger Zuständigkeit zu Ende zu führen und die abschließende Verfügung zu treffen“. Zwei Behörden, ein Beschuldigter – und die Frage, wer zuständig sei. Der Fall drehte sich im Kreis. Zugleich unterblieb, was der Hannoveraner Staatsanwalt selbst für „möglich und erforderlich“ gehalten hatte: Der Pächter des „Kaffeetrichters“ wurde nie gefunden; am Ende stand in den Akten, seine Identität stehe „nicht einmal fest“. Und Willi Dörre, der als Einziger noch hätte sagen können, was in jener Nacht im Wagen gesprochen wurde, wurde im März 1963 zwar vernommen – aber nur zu der Frage, ob sein Chef dem Stammtisch angehört habe. Beuchel strafrechtlich zu verfolgen war nur noch möglich, wenn man ihm nachweisen konnte, dass er Teil dieser Runde gewesen war. Man konnte es nicht: Weber bekundete, der Name Beuchel sage ihm nichts; ein früherer HJ-Führer, der ihn zunächst als Mitglied bezeichnet hatte, ruderte zurück und gab nun an, das sei eine bloße Annahme gewesen. Den Pächter des Lokals, der es hätte klären können, ermittelte niemand. Also wurde eingestellt. Kein Bescheid, keine Nachricht an den Betroffenen – denn Beuchel, so vermerkte die Behörde, sei gar nicht als Beschuldigter vernommen worden, sondern als Zeuge. Es kam nie zu einer Anklage, nie zu einer Verhandlung, nie zu einem Urteil. Die Erfurter Kriminalpolizei hielt ihn 1945 für tatbeteiligt. 17 Jahre später hing die Strafbarkeit an der Frage, ob er zu einer Stammtischrunde gehört hatte. Daran erinnerte sich niemand mehr. Die Akten sagen nicht, ob Georg Beuchel schuldig im Sinne eines Urteils war. Das kann kein Gericht mehr entscheiden. Sie sagen nur, was etwa in jener Nacht geschah, als jemand gebraucht wurde, der Benzin zur Verfügung stellen konnte. Und wie leicht es danach war, damit davonzukommen.