An Dutzenden Bahnhöfen in Deutschland ist der Konsum von Alkohol bereits verboten – am Donnerstag trat das Verbot nun an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn (DB) in Kraft. Es sei „Bestandteil des Hausrechts der DB. Entsprechende Aushänge sind in den Vitrinen der Bahnhöfe oder online zu finden“, heißt es in einer verbreiteten Information. Die Gastronomie in den Bahnhöfen bleibe jedoch vom Verbot ausgenommen: „Es ist weiterhin auch erlaubt, verschlossene alkoholische Getränke im Gepäck oder aus Einkäufen mitzuführen.“ Das Konsumverbot gilt demnach an allen 5700 Bahnhöfen der DB. Sie setze damit einen weiteren Baustein für mehr Sicherheit und Sauberkeit um. „An den knapp 40 großen Stationen, wo die Regel bereits besteht, zeigt sich: Das Verbot sorgt für weniger Müll, zurückgehende Konflikte und ein angenehmeres Umfeld für Reisende und DB-Mitarbeitende“, hieß es. Die Bahn verwies zudem auf eine Umfrage, in der sich rund 80 Prozent der Befragten für ein Alkoholkonsumverbot an den Stationen ausgesprochen hätten. Nur neun Prozent seien dagegen. Bei Verstößen droht ein Hausverbot Die neue Regelung gebe den DB-Sicherheitskräften eine klare Handhabe. „Bei ihren Kontrollgängen gehen Mitarbeitende der DB Sicherheit aktiv auf Personen zu, die gegen das Verbot verstoßen.“ Bei wiederholter Missachtung könne ein Hausverbot ausgesprochen werden, erklärte die Bahn. Zustimmend äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Das Konsumverbot von Alkohol an Bahnhöfen sehen wir als absolut notwendig an“, sagte der GdP-Vorsitzende für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Alkohol, häufig in Kombination mit Drogen, steigere die Aggressivität in erheblichem Maße. Ein zusätzliches Verkaufsverbot in den Bahnhofsgeschäften ab dem späten Abend würde als weiterer Schritt helfen.