Welt 25.09.2026
14:32 Uhr

Auch verurteilte Straftäter im Kölner Bleibeprogramm – Prüfer sehen kein Fehlverhalten der Behörden


Prüfer haben einen 90-seitigen Bericht über den Skandal um die „Coesfelder Liste“ mit ausreisepflichtigen Migranten der Stadt Köln vorgelegt. In der Behörde müsse nachgesteuert werden, aber eine „Verweigerungshaltung“ gebe es nicht.

Auch verurteilte Straftäter im Kölner Bleibeprogramm – Prüfer sehen kein Fehlverhalten der Behörden

In ein umstrittenes Kölner Bleiberechtsprojekt sind auch bereits verurteilte ausreisepflichtige Migranten aufgenommen worden. Eine Überprüfung habe ergeben, dass 2024 für 130 Personen aus dem Programm strafrechtliche Hinweise vorlagen, sagte Stadtdirektorin Dörte Diemert. Gegen 79 dieser Personen habe es in der Vergangenheit Urteile gegeben. Das NRW-Fluchtministerium hatte die Stadt zu einer Einzelfallprüfung aufgefordert. Anlass dafür war eine Liste der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) in Coesfeld, auf der die Namen dieser Personen auftauchen. Die ZAB hatte der Kölner Ausländerbehörde 2024 angeboten, für 471 ausreisepflichtige Menschen aus Westbalkanstaaten notwendige Reisedokumente zu beschaffen. Die Stadtverwaltung hatte diese Unterstützung zur Vorbereitung von Abschiebungen aber abgelehnt. 218 dieser Personen befanden sich in dem Bleiberechtsprojekt. WELT wollte von der Stadt Köln wissen, ob nach Bekanntwerden der „Coesfelder Liste“, denn inzwischen Personen abgeschoben worden sind oder es weitere Strafverfahren gegeben habe. Nachgefragt wurde auch, ob die Stadt Köln wisse, wo sich besagte Personen von der Liste denn derzeit aufhalten. „Eine konkrete Aufschlüsselung liegt nicht statistisch aufbereitet vor und bedingt eine Auswertung jedes Einzelfalls, die aufgrund der intensiven Prüfung der Coesfelder Liste aktuell nicht leistbar ist“, hatte die Stadt zuvor in einer Antwort mitgeteilt. Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten als Schwellenwert Das Rechtsamt der Stadt will nun offenbar die gesamten Vorgänge unter Leitung von Diemert unter die Lupe genommen haben. Die Prüfung der Akten habe ergeben, dass insgesamt 77 der 130 strafrechtlich auffälligen Personen aus dem Bleiberechtsprojekt ausgeschlossen worden seien – 34 von ihnen, weil sie eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten erhalten und damit den Schwellenwert für die Aufnahme in das Programm überschritten hatten. Die Ausschlussregeln seien in weiten Teilen und in angemessener Zeit umgesetzt worden, sagte Diemert. Es seien aber auch 29 Fälle identifiziert worden, bei denen die Prüfer nicht eindeutig nachvollziehen konnten, warum die Person noch nicht ausgeschlossen worden sei. Hier bestehe Handlungsbedarf. Das Ausländeramt überprüfe deshalb nun alle 1217 Teilnehmer des Bleiberechtsprogramm. Bislang wurden dabei 50 Fälle für einen Ausschluss identifiziert. Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) sagte, das Bleiberechtsprojekt solle Menschen, die nicht rückgeführt werden können, eine Perspektive bieten. „Ebenso klar ist aber auch, dass ein Bleiberechtsprogramm kein Schutzprogramm vor den Konsequenzen unseres Rechts sein darf.“ Rechtskräftig verurteilte Straftäter hätten in einem solchen Programm nichts zu suchen. „Wenn das die bisherigen Regelungen in der Verwaltung nicht ausreichend gewährleisten, müssen wir diese Regeln ändern.“ Die Überprüfung ergab nach den Worten von Diemert auch, dass ein fehlender Pass nur bei 26 der 471 Personen auf der „Coesfelder Liste“ das einzige Ausreisehindernis war. Bei den anderen 445 Personen lagen demnach weitere Duldungsgründe vor. Somit hätte der Großteil der Menschen auch dann nicht ohne weiteres abgeschoben werden können, wenn das ZAB ihnen Passersatzpapiere beschafft hätte. Prüfer sehen keine systemischen Fehler Insgesamt sei festzustellen, „dass die Vorgehensweise der Ausländerbehörde im Rahmen der Einzelfallprüfung inhaltlich trotz bestehender Dokumentationsmängel ganz überwiegend nachvollzogen werden konnte“, resümieren die Prüfer in ihrem rund 90-seitigen Bericht. Eine Verweigerungshaltung oder eine grundlegende systemische Fehlsteuerung der Verwaltungspraxis habe es nicht gegeben. Jedoch gebe es bei den internen Abläufen der Ausländerbehörde Nachsteuerungsbedarf, sagte Diemert. So müssten einige Dienstanweisungen aktualisiert und die Aktenführung verbessert werden. Die Anfrage des ZAB sei nicht vollständig und einheitlich beantwortet worden. Nach Ansicht von Burmester geht das Problem des Umgangs mit ausreisepflichtigen Migranten weit über Köln hinaus. Deshalb wolle er die Vorgänge um die „Coesfelder Liste“ zum Anlass nehmen, um über Möglichkeiten für ein „praxisnahes Aufenthaltsrecht“ zu beraten, kündigte er an. Dafür werde er Vertreter von Land, Bund, kommunalen Spitzenverbänden und Ausländerbehörden zu einer Konferenz nach Köln einladen. Das ist bislang über die Coesfelder Liste bekannt: • 471 Personen standen auf der von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld im November 2024 an die Stadt Köln übermittelten Liste. 26 von 471 konnten nach neuen Erkenntnissen wegen fehlender Papiere nicht ausgewiesen werden. • Für die Personen, die in der Coesfelder Liste aufgeführt sind, sollen allein in Köln rund 1600 Ermittlungsverfahren registriert worden sein. • Von den 471 Personen sollen 152 Personen seit Herbst 2024 erneut straffällig geworden sein. Ihnen werden insgesamt 568 Straftaten zugerechnet (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a8d4f8f511d4fd3bc4e314c/liste-coesfeld-skandal-in-koeln-jeder-dritte-auf-abschiebeliste-soll-seit-herbst-2024-straffaellig-geworden-sein.html) . Wie viele vor Herbst 2024 straffällig geworden sind, ist noch unklar. • 218 Personen der Liste befanden sich im Kölner Bleiberechtsprogramm. Davon sollen 130 straffällig geworden sein, 77 wurden nun nach der Prüfung durch die Stadt Köln ausgeschlossen. Bei 34 von ihnen lag der Schwellenwert einer Freiheitsstrafe bei mehr als sechs Monaten. • Zu den Delikten, die den auf der „Coesfelder Liste“ befindlichen Personen zugerechnet werden, gehören: der Verdacht auf Vergewaltigung, Raub, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sowie Delikte aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität, aber auch Straftaten gegen das Leben, Drogen-, Betrugs- und Einbruchsdelikte, bandenmäßiger Diebstahl, Laden- und Taschendiebstahl und gefährliche Körperverletzung. WELT liegt die Liste vor. • 108 Personen der Liste wurden bereits im kommunalen Rückkehrmanagement betreut. • 126 Personen der Liste hatten noch offene aufenthaltsrechtliche Verfahren oder Entscheidungen. • Bislang sind lediglich fünf Personen von der Liste ausgereist.