Der sächsische Kultusminister Conrad Clemens ist nach einer Raserfahrt vom Amtsgericht Weißwasser schuldig gesprochen worden. Das Gericht hatte ihm ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen und Kennzeichenmissbrauch vorgeworfen. Der CDU-Politiker erhielt eine Verwarnung und gilt damit nicht als vorbestraft. 8500 Euro soll er an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.
Selbst Staatsanwaltschaft forderte Freispruch
Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 400 Euro, in Summe 24.000 Euro, behielt sich der Richter vor. Dafür gilt eine Bewährungszeit von zwei Jahren. Theile wies zudem an, dass Clemens binnen eines Jahres an einem mindestens 20-stündigen Verkehrsunterricht teilnimmt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten unisono Freispruch beantragt, ein seltener Vorgang. Beide planen, das Urteil anzufechten.
Clemens hatte den Tempoverstoß eingeräumt und bedauert. Die anderen Vorwürfe bestritt er. »Für mein Verhalten habe ich die Verantwortung übernommen. Ich habe von Anfang an meinen Respekt vor dem Gericht und unserem Rechtsstaat betont«, sagte er im Anschluss. Dazu gehöre auch die Überprüfung des Urteils. »Deshalb werde ich Berufung einlegen.«
CDU-Poltiker Clemens vor Gericht in Weißwasser
Foto: Robert Michael / dpaClemens war im September 2023 in einer Tempo-30-Zone an einem Altenheim in Krauschwitz (Landkreis Görlitz) mit 81 Kilometer pro Stunde geblitzt worden. Zu dieser Zeit arbeitete er noch als Leiter der sächsischen Landesvertretung in Berlin. Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 560 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot hatte er zunächst Einspruch eingelegt.
Richter räumt umstrittenes Vorgehen ein
Das Amtsgericht Weißwasser leitet das ursprüngliche Bußgeldverfahren in eine Strafsache über, nachdem es Kenntnis davon erlangt hatte, dass Clemens wiederholt als Temposünder aufgefallen war. Der Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs betraf den Umstand, dass Clemens’ Fahrzeug ein sogenanntes Tarnkennzeichen hatte. Es wird verwendet, um Vandalismus etwa an Fahrzeugen der Staatskanzlei zu vermeiden.
Der Richter räumte ein, dass die Überleitung des Falles in ein Strafverfahren unter Juristen umstritten ist. Bei den Clemens vorgeworfenen Straftaten handele es sich um geringfügige Tatbestände. Bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen denke jeder an ein Rennen mit mehreren Personen. Clemens sei zwar allein gewesen, habe aber durch eine hohe Geschwindigkeit die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten.
Die Staatsanwältin rügte in ihrem Plädoyer das Gericht in ungewöhnlich scharfer Form. Der ganze Sachverhalt habe schon vor Beginn der Beweisaufnahme festgestanden. Das Verfahren sei als Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vor Gericht gelandet. Es fehle an sämtlichen Tatsachenfeststellungen für eine Verurteilung.
Conrad Clemens’ Anwalt griff diese Vorlage auf. Es komme nicht oft vor, dass ein Verteidiger dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft kaum noch etwas hinzuzufügen habe. Er kritisierte auch das Vorgehen des Richters. Eine solche Verfahrensweise und ein solches Auftreten seien »rechtswidrig und eines Rechtsstaats unwürdig«.

