Nach heutiger Gesetzeslage müsste die Bundesregierung im Jahr 2040 voraussichtlich 36,7 Prozent aller Steuereinnahmen des Bundes an die Rentenkasse überweisen. Davor warnen die Prüfer des Bundesrechnungshofs in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages. Derzeit liegt die Quote demnach bei rund 29 Prozent.
Der Bericht liegt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vor, zuerst hatte die »Bild« berichtet. Demnach könnte mit dem geplanten Rentenreformpaket der Finanzbedarf der Rentenversicherung sogar auf fast 46 Prozent der Steuereinnahmen steigen.
Prüfer warnen vor Reform ohne Blick auf Kostenfolgen
Fast ein Viertel der im Bundeshaushalt vorgesehenen Ausgaben fließt den Angaben zufolge aktuell in die gesetzliche Rentenversicherung. Im Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2026 seien dafür 127,4 Milliarden Euro und im Entwurf des Bundeshaushaltes 2027 bisher 132,0 Milliarden Euro veranschlagt.
Die Prüfer warnen davor, die von der Bundesregierung angekündigte große Rentenreform ohne Blick auf Kostenfolgen zu verwässern. »Werden einige Belastungen zurückgenommen, ist das Augenmerk darauf zu richten, dass der Bundeshaushalt nicht noch weiter zu einseitig in Anspruch genommen wird«, schreibt der Rechnungshof. Werden die Vorschläge der Alterssicherungskommission verändert, müssen aus Sicht der Rechnungsprüfer die negativen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt stärker in den Blick genommen werden.
Ein großes Kostenrisiko des Reformkonzepts sehen die Prüfer darin, dass Neurentner damit dauerhaft von einer sogenannten Rentenniveaugarantie profitieren sollen. Deren Finanzierung soll längerfristig mit der geplanten neuen Kapitalrente gelingen. Sollte sich deren Einführung aber verzögern oder ihre Rendite niedrig ausfallen, müsste auch dafür der Bundeshaushalt einspringen.
Kritisch betrachtet der Rechnungshof ebenso das Ende 2025 beschlossene erste Rentenpaket der Koalition. Dessen Folgekosten für den Haushalt beziffert der Bericht mit insgesamt 210 Milliarden Euro bis zum Jahr 2040. Mit diesem Paket wurden die sogenannten Mütterrenten erhöht und der demografische Faktor in der Rentenformel bis zum Jahr 2031 ausgeschaltet.
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