Gut 14 Monate nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz in der Oldenburger Fußgängerzone beginnt bald ein Prozess gegen einen Polizisten. Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zugelassen, wie ein Sprecher mitteilte.
Der 28 Jahre alte Beamte soll den Deutschen in der Nacht zu Ostersonntag 2025 bei einem Einsatz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Den Ermittlungen zufolge wurde Lorenz mindestens dreimal getroffen, in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Er starb im Krankenhaus.
Der gewaltsame Tod des jungen schwarzen Mannes sorgte weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus für Entsetzen. Bundesweit gingen Menschen gegen Polizeigewalt und Rassismus auf die Straßen. Nach Auffassung der Initiative »Gerechtigkeit für Lorenz« ist Rassismus die Hauptursache für den Tod.
Protest gegen Rassismus mit Tausenden Teilnehmenden nach dem Tod von Lorenz
Foto: Hesham Elsherif / Anadolu Agency / IMAGONach vorläufiger Bewertung nimmt das Landgericht an, dass der Polizist irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Es geht demnach von einem hinreichenden Tatverdacht wegen fahrlässiger Tötung, nicht aber wegen Totschlags oder Mordes aus.
Im November hatte die Oldenburger Staatsanwaltschaft den Beamten wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Deutsche sei davon ausgegangen, Lorenz wolle ihn mit einem Messer angreifen. Tatsächlich versprühte der 21-Jährige Reizgas, ein mitgeführtes Messer benutzte er nach Angaben der Ermittler jedoch nicht. Laut Anklage wollte Lorenz zum Zeitpunkt der Schussabgabe fliehen, um nicht festgenommen zu werden.
Viele Verfahren gegen Polizeibeamte werden eingestellt
Der tatsächliche Geschehensablauf werde in der Hauptverhandlung aufzuklären sein, so das Landgericht. Es gehe um die Dynamik des Vorfalls sowie die Frage, was der Angeklagte vor Ort wahrnehmen konnte.
Wann der Prozess beginnt, ist nach Angaben des Gerichts noch unklar.
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Nur selten sitzt in Deutschland ein Polizist wegen tödlicher Schüsse auf der Anklagebank. Bei Polizeieinsätzen kamen im vergangenen Jahr mindestens 16 Menschen bundesweit ums Leben, in allen Fällen wird automatisch ermittelt. Doch die meisten Verfahren gegen Beamtinnen und Beamten werden eingestellt. Nur etwa zwei Prozent der Fälle landen nach Schätzung von Experten vor Gericht.
