Die Vergabe zweier Wiesn-Zelte auf dem zurückliegenden Oktoberfest ist rechtmäßig gewesen. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Verfahren entschieden.
Der Wirt Alexander Egger war gerichtlich gegen die Vergabe vorgegangen. Er wollte erreichen, dass die Stadt die großen Festzelte anders als bisher europaweit ausschreiben muss. Konkret betraf das Verfahren zwei Großzelte auf der Wiesn 2026. Eine Entscheidung in seinem Sinne hätte jedoch wohl weitreichende Folgen für die Vergabepraxis gehabt.
Monatelange Aufregung
Der Streit hatte in München monatelang für Aufregung gesorgt. Mit seiner Klage stellt Egger ein Geschäftsmodell infrage, das seit Jahrzehnten von Wirtsfamilien und Brauereimanagern geprägt wird. Auch die Stadt profitiert als Veranstalterin.
Für die Betreiber gelten die großen Festzelte als äußerst lukrativ. Pro Zelt soll jedes Jahr ein Gewinn in Millionenhöhe übrig bleiben.
In dem Verfahren ging es um die Schottenhamel-Festhalle, in der der Oberbürgermeister traditionell das erste Bierfass ansticht, und das Paulaner-Festzelt. Weil das Gericht vor der Wiesn nicht abschließend über den Antrag entschied, blieb zeitweise offen, ob die beiden Großzelte aufgebaut werden durften.
Erst kurz vor dem geplanten Baubeginn gab es dafür grünes Licht. Nun liegt die endgültige Entscheidung vor. Im Kern ging es um eine nach Einschätzung des Senats hochkomplexe Rechtsfrage: Vergibt die Stadt mit den Festzelten eine Dienstleistungskonzession?
Sieben der 14 großen Festzelte gehören traditionell den großen Münchner Brauereien, zwei weitere Schützenvereinigungen. Sie schlagen der Stadt jeweils einen Wirt oder eine Wirtin vor. Um die übrigen fünf Zelte bewerben sich Interessenten direkt bei der Stadt München, die das Oktoberfest veranstaltet.
Diese bewertet die Bewerber nach einem Punktesystem mit 13 Kategorien. Dazu zählen etwa die Erfahrung mit Volksfesten, die Ausstattung und der technische Standard. Der Stadtrat muss der Auswahl anschließend zustimmen.
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Der Beschluss des Obersten Landesgerichts ist rechtskräftig. Der Wirt könnte allerdings noch Verfassungsbeschwerde einlegen. Danach sieht es auch aus. »Wir arbeiten schon seit Wochen an der Vorbereitung der Verfassungsbeschwerde gegen die heutige Entscheidung«, hieß es in einer ersten Stellungnahme. »Der EuGH muss die Möglichkeit bekommen, die hier entscheidenden Fragen des Europarechts zu beantworten.«
Anmerkung der Redaktion: Wir haben den Text nachträglich mit einer Stellungnahme von Alexander Egger ergänzt.
