SpOn 20.07.2026
15:00 Uhr

Jens Spahn: Frauke Brosius-Gersdorf für Legalisierung von Leihmutterschaft


Ihre Wahl zur Richterin fürs Bundesverfassungsgericht scheiterte auch wegen Jens Spahn. Nun verteidigt Frauke Brosius-Gersdorf dessen Entscheidung für eine Leihmutter und fordert die Legalisierung des Modells in Deutschland.

Jens Spahn: Frauke Brosius-Gersdorf für Legalisierung von Leihmutterschaft

Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf plädiert für eine Legalisierung von Leihmutterschaften in Deutschland. Das geltende Verbot sei »dann paternalistisch und mit dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht vereinbar, wenn Frauen sich freiwillig entscheiden, Leihmutter zu sein«, sagte sie der »Zeit« . »Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen.«

Der bisherige Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) und sein Mann hatten vergangene Woche öffentlich gemacht, dass sie Eltern eines in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes geworden seien. Dieses Verfahren ist in Deutschland verboten. Die CDU erneuerte erst in diesem Jahr auf einem Parteitag ihre Ablehnung. Als Konsequenz aus der Debatte trat Spahn am Wochenende als Fraktionschef zurück. (Lesen Sie hier mehr dazu .)

Verweis auf Selbstbestimmung, auch beim Rauchen oder Sterben

Der Staat müsse zwar Regelungen schaffen, die sicherstellten, dass Frauen über die Risiken einer Leihmutterschaft aufgeklärt würden, sagte Brosius-Gersdorf. »Wenn sie sich dann aber trotzdem freiwillig dafür entscheiden, darf der Gesetzgeber ihnen das nicht verbieten.« Das gelte schließlich auch in anderen Bereichen: Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, ein Recht auf Rauchen und Alkoholtrinken, auf Hochrisikosport. »Deswegen sehe ich gute Gründe dafür, die Leihmutterschaft auch in Deutschland zu legalisieren«, sagte die Juristin.

Brosius-Gersdorf kritisiert in dem Zusammenhang die Haltung von CDU und CSU. »Die Position der Union zur Leihmutterschaft ist von einem Menschenbild geprägt, das nicht dem Grundgesetz entspricht.« Sie sprächen mit dem Verbot von Leihmutterschaft und Eizellspende Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab.

Dass Jens Spahn seine Position nun nicht öffentlich geändert habe, bezeichnete die Juristin als politisch unglaubwürdig. »Insofern finde ich seinen Rücktritt konsequent.«

Verständnis für Spahn

Grundsätzlich verteidigte die Verfassungsrechtlerin die Entscheidung Spahns und seines Ehemanns, für ihren Kinderwunsch in die USA gegangen zu sein. »Mein erster Gedanke war: Ich freue mich für Jens Spahn und seinen Ehemann, dass sie Eltern geworden sind«, sagte sie. »Mich hat es auch nicht überrascht, dass die beiden dafür eine Leihmutter im Ausland in Anspruch genommen haben.«

Dies sei für homosexuelle Paare »der einzige Weg, um eine eigene Familie zu gründen«.

In den USA und anderen Ländern gebe es für die Leihmutterschaft strenge Voraussetzungen, etwa die Bedingung, dass die betroffenen Frauen keine Schulden haben und dass sie berufstätig sind. »Diese und weitere Vorkehrungen schützen vor Zwang und Ausbeutung. Warum sollte das nicht auch in Deutschland möglich sein?«

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Dass ihre geplante Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr am Widerstand der Union gescheitert war, nimmt die Juristin Spahn nach eigenen Worten nicht mehr übel. »Er hat sich dafür entschuldigt, wie die Richterwahl gelaufen ist«, sagte sie. »Das muss man anerkennen, andere haben das nicht vermocht.«

jpe/AFP