SpOn 17.09.2026
11:42 Uhr

Hof, Bayreuth, Lichtenfels: Heilerziehungspfleger soll 24 Behinderte missbraucht haben


Ein Fall aus Oberfranken sorgt für Entsetzen. Jahrelang soll ein Pfleger Kinder, Jugendliche und Erwachsene sexuell missbraucht haben. Die Taten liegen Jahre zurück, jetzt wird der mutmaßliche Täter angeklagt.

Hof, Bayreuth, Lichtenfels: Heilerziehungspfleger soll 24 Behinderte missbraucht haben

In Oberfranken soll ein Heilerziehungspfleger jahrelang Menschen mit Behinderung sexuell missbraucht haben. Betroffen waren laut der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Taten sollen sich seit Oktober 2018 in drei verschiedenen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in den Landkreisen Hof, Bayreuth und Lichtenfels ereignet haben. Die Generalstaatsanwaltschaft hat den 33-Jährigen vor dem Landgericht Bayreuth angeklagt.

Die Ermittler gehen von 24 Opfern aus, »die jeweils aufgrund ihrer schweren körperlichen und geistigen Einschränkungen nicht in der Lage waren, die Straftaten zu ihrem Nachteil als solche zu erkennen und zu verstehen«. Das Landgericht muss nun entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt. Für den Verdächtigen gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren.

Hinweis aus den USA

Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Hinweis aus den USA durch das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC). Demnach waren zahlreiche Videos mit Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in eine Cloud hochgeladen worden. Der Deutsche soll Detailaufnahmen vom unbekleideten Intimbereich der Opfer, teils Kinder unter 14 Jahren, gemacht haben. In mehreren Fällen soll er die Pflegebedürftigen dabei berührt haben.

Im März durchsuchten Beamte die Wohnung des Mannes. Auf sichergestellten elektronischen Speichermedien fanden sich den Angaben nach mehr als 38.000 Bild- und über 600 Videodateien mit Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der 33-Jährige sitzt seither in Untersuchungshaft.

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Die Anklage wirft dem Heilerziehungspfleger unter anderem Herstellung und Besitz kinderpornografischer Inhalte, sexuellen Missbrauch von Kindern, Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen vor.

Warum geistig behinderte Menschen so oft sexuelle Gewalt erleben, lesen Sie hier.

hba/dpa