SpOn 09.03.2026
12:01 Uhr

Frankfurt am Main: Pony fällt beim Einschläfern auf Tierärztin – kein Anspruch auf Schmerzensgeld


Ein sterbendes Shetlandpony riss eine Veterinärin zu Boden, sie verletzte sich schwer. Die Frau verlangte Schmerzensgeld – erfolglos.

Frankfurt am Main: Pony fällt beim Einschläfern auf Tierärztin – kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Die Besitzerin eines Ponys kann nicht haftbar gemacht werden, wenn das Tier während des Einschläferns auf die Tierärztin fällt. Das Umfallen des Ponys sei keine »typische Tiergefahr« gewesen, sondern allein auf die Schwerkraft während des Sterbeprozesses zurückzuführen, heißt es in einer Stellungnahme  des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main. Die Tierärztin hatte ein Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro verlangt.

Laut Gerichtsangaben schläferte die Tierärztin ein schwer krankes Shetlandpony ein. Dazu verabreichte sie dem Tier auf einem Rasenstück eine Injektion. Während des Sterbens kippte das rund 250 Kilogramm schwere Pony zur Seite und riss die Frau zu Boden. Das Tier lag anschließend mit der Schulter auf ihrem Bein. In der Folge konnte sie dieses mehrere Monate nicht belasten.

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Nach Auffassung des Gerichts verwirklichte sich dabei jedoch keine sogenannte Tierhalterhaftung. Voraussetzung wäre ein unberechenbares, selbstständiges Verhalten des Tiers gewesen, das seiner »tierischen Natur« entspricht. Während des Sterbeprozesses habe das Pony jedoch nicht mehr die Kraft zum Stehen gehabt und die Bewegung selbst nicht mehr steuern können.

Ende Januar erließ das Oberlandesgericht einen sogenannten Hinweisbeschluss, mit dem es seine vorläufige Einschätzung zu dem Fall mitteilte. Die Klägerin nahm ihre Berufung daraufhin zurück. Damit wurde das vorangegangene Urteil des Landgerichts Wiesbaden, das die Klage der Frau abgewiesen hatte, vom Oktober 2025 rechtskräftig.

bbr/AFP