SpOn 31.07.2026
16:18 Uhr

Bushido: Rapper gewinnt Rechtsstreit gegen Abou-Chaker-Bruder


Es geht um 180.000 Euro: Ein Bruder von Bushidos Ex-Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker musste nach einem Streit eine Firma des Rappers verlassen. Ein Gericht urteilte: Das war rechtmäßig.

Bushido: Rapper gewinnt Rechtsstreit gegen Abou-Chaker-Bruder
Franco Baresi war Herz und Seele jener legendären Milan-Mannschaft, die sich irgendwann einfach weigerte, Fußballspiele zu verlieren. Action Images/Reuters

Vor mehr als acht Jahren ließ der Rapper Bushido das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters beenden – im Streit um 180.000 Euro. Der Betroffene, ein Bruder seines einstigen Managers und Geschäftspartners Arafat Abou-Chaker, reichte eine Kündigungsschutzklage ein. Das Arbeitsgericht Berlin entschied nun zugunsten des Rappers und wies die Klage mit Blick auf eine von mehreren Kündigungen ab .

Der Bruder war als Objektbetreuer in einer Immobiliengesellschaft tätig, deren Gesellschafter Bushido und Arafat Abou-Chaker waren. Im März 2018 hatte der Mann 180.000 Euro vom Konto des Unternehmens abgehoben und an Arafat Abou-Chaker ausgehändigt. Bushido veranlasste danach, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.

Später behauptete der Bruder vor Gericht, Bushido habe zugestimmt, dass er das Geld abhebt. Laut dem Arbeitsgericht ist das aber strittig. Der Kläger habe den Vorwurf, dass es sich um eine Lüge handelte, »nicht ausreichend widerlegen können«.

Fehde als Hintergrund?

Die Anwältinnen des Bruders sagten, die Kündigung sei aus einem »sachfremden Motiv« erfolgt. Es gehe um eine »rein persönliche Fehde mit dem Mitgesellschafter« Arafat Abou-Chaker, mit der ihr Mandant nichts zu tun hatte.

Weder Bushido noch der Kläger waren beim Prozess vor Ort. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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Bushido, bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi, und Abou-Chaker feierten jahrelang gemeinsame Erfolge in der Musikbranche. Seit ihrer Trennung im Jahr 2018 streiten sie sich in verschiedenen Verfahren vor Gericht. Im Mittelpunkt stand ein Strafprozess vor dem Berliner Landgericht, in dem es um mögliche Gewalt und andere Straftaten ging. Bushido war in dem Verfahren Zeuge und Nebenkläger, ein Großteil der Vorwürfe basierte auf Aussagen des Musikers.

Rund dreieinhalb Jahre nach Prozessbeginn sprachen die Richter Abou-Chaker im Februar 2024 von den Hauptvorwürfen frei. Er wurde jedoch zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro verurteilt, weil er Gespräche mitgeschnitten hatte.

esw/dpa