SpOn 30.09.2026
10:59 Uhr

Budapest: Berufungsgericht reduziert Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre


Wegen Angriffen auf Rechtsextreme in Ungarn wurde Maja T. verurteilt. Nun erzielt die non-binäre Person einen Erfolg. Das Berufungsgericht wertete T. nicht als Mitglied einer kriminellen Vereinigung und reduzierte die Strafe.

Budapest: Berufungsgericht reduziert Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre

Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die non-binäre Person Maja T. aus Jena von ursprünglich acht  auf sieben Jahre verringert. Maja T. war wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn angeklagt. Die in Untersuchungshaft verbrachte Zeit werde angerechnet, erklärte Richter Géza Szalai. Das Gericht hielt fest, Maja T. habe nicht als Mitglied einer kriminellen Vereinigung gehandelt. Das Erstgericht hatte das anders beurteilt.

Maja T., die der linken Szene angehört, war im Februar in erster Instanz zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft verlangte im Berufungsverfahren eine Verschärfung der Strafe auf mindestens 13 Jahre. Das maximale Strafmaß liegt bei 24 Jahren. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Gewalt bei Demo gegen Rechtsextreme

Die vorgeworfenen Taten stehen im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktivitäten einer deutschen Antifa-Gruppierung, gegen deren Mitglieder inzwischen auch in Deutschland Urteile gesprochen wurden. Im Februar 2023 hatten zahlreiche antifaschistische Aktivisten in Budapest gegen den traditionell von Rechtsextremen organisierten sogenannten Tag der Ehre demonstriert. Dabei war es zu den Gewalttaten gekommen.

Wolfram Jarosch, Vater von Maja T., bezeichnete das Urteil trotz Herabsetzung der Strafe als »völlig überzogen«. »Das ganze Verfahren ist in meinen Augen ein Skandal, angefangen mit der rechtswidrigen Auslieferung über die Isolationshaft und weitere unwürdige Haftbedingungen bis zu dem überharten Urteil«, heißt es in einem Schreiben, das dem SPIEGEL vorliegt. Er fordert die Überstellung Maja T.’s nach Deutschland und die doppelte Anrechnung der Haftzeit in Ungarn.

Eine Demonstration linker Gruppen in Berlin im Juli 2025

Eine Demonstration linker Gruppen in Berlin im Juli 2025

Foto: Jens Kalaene / dpa

Außerdem hatte die Anklage eine Verschärfung des Strafvollzugs verlangt: Maja T. solle ihre Haft nicht in einem Gefängnis, sondern in einem sogenannten Zuchthaus verbüßen. Zuchthaus bedeutet in Ungarn weniger Bewegungsfreiheit innerhalb der Strafvollzugsanstalt sowie eine Erschwerung der vorzeitigen Entlassung. Der Staatsanwalt beanstandete, dass das Gericht in der ersten Instanz nicht anerkannt habe, dass die tatverdächtige Person mögliche lebensgefährliche Verletzungen ihrer Opfer billigend in Kauf genommen habe.

Verteidigung zweifelte Beweise an

Der Verteidiger hatte geltend gemacht, dass die Identifizierung von Maja T. auf den Straßenüberwachungsvideos vom Tatort nicht eindeutig sei. Zudem sei nicht erwiesen, dass die in Budapest aktive Antifa-Gruppe eine kriminelle Vereinigung im Sinne des Strafrechts bilde. Der medizinische Sachverständige habe vor Gericht keine eindeutigen Beweise dafür vorgelegt, dass die Opfer mit Waffen wie Schlagstöcken angegriffen worden seien. Auch seien die Verfahrensrechte von Maja T. verletzt worden, weil nicht das gesamte relevante Material auf Deutsch zugänglich gemacht worden sei.

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Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 von Deutschland an Ungarn ausgeliefert worden. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war die Auslieferung in dieser Form rechtswidrig. Das zuständige Kammergericht, das sie veranlasst hatte, habe die Haftumstände in Ungarn für die non-binäre Person nicht ausreichend geprüft, befand das höchste deutsche Gericht.

luc/til/dpa