SZ 05.08.2026
12:51 Uhr

Auseinandersetzung im Wahlkampf: Die AfD und der erfundene Angriff


Beim Wahlkampf in Rosenheim lag nach einem Gerangel mit linken Aktivisten plötzlich ein AfD-Kandidat auf dem Stadtplatz. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft aber gegen den wehklagenden AfDler.

Auseinandersetzung im Wahlkampf: Die AfD und der erfundene Angriff
Auf diesem schönen Platz in Rosenheim trug sich das fragliche Geschehen zu. Foto: Peter Schickert/Imago

Goethe geht immer, sogar beim Fußball. „Halb zog er ihn, halb sank er hin“, lautet zum Beispiel das einschlägige Kommentatorenzitat bei einem unklaren Foulverdacht. Das Zitat ist natürlich falsch, denn bei Goethe war es eine sie, die ihn zog, was sich nicht auf gemischte Fußballteams bezieht, sondern auf jene Nixe, die den Fischer aus dem Titel des Gedichts hinunter ins Wasser lockt. Aber wirklich entscheidend ist beim Fußball eh nicht Goethe, sondern – weiteres Kommentatorenzitat – „aufm Platz“ sowie im Zweifel der sogenannte Videobeweis. Und damit zurück auf den Rosenheimer Max-Josefs-Platz zum Duell „Linke Szene gegen AfD“.

Dieses Duell ist zwar eine echte und ernste politische Auseinandersetzung und kein Fußballspiel. Trotzdem ist eine besonders strittige Szene jetzt von der Staatsanwaltschaft Traunstein per Videobeweis abschließend als Schwalbe identifiziert worden. Und zwar ganz gegen Goethes halb-und-halb-gare Zweideutigkeit und glasklar gegen die AfD.

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Die mindestens teilweise rechtsextreme Partei hatte sich Anfang März ja praktisch als Ganze wehklagend auf den Boden gelegt, sich das Knie gehalten und sehr laut „Au!“ geschrien. Ganz konkret lag da am 28. Februar am Max-Josefs-Platz in Rosenheim aber nur ihr damaliger und bald darauf auch erfolgloser Bürgermeisterkandidat für die Gemeinde Rott am Inn.

Er wollte zum Opfer dieser drei angeblich bösen, linken jungen Leute geworden sein, die nach einer verbalen Auseinandersetzung am AfD-Wahlkampfstand auf ihn losgegangen seien. So hat er es offenbar der Polizei erzählt, die diesen doch noch sehr frühen Ermittlungsstand damals schnell per Pressemitteilung verbreitet hat.

Doch bald kursierten Videoaufnahmen von der Szene. Auf denen wurde zwar von mehreren Seiten gezogen – aber ausschließlich an einem Protestbanner der AfD-Kritiker. Am nachher wehklagenden Kandidaten zogen weder ein Gegenspieler noch eine Nixe und auch keinerlei linke Demonstrierende. Geschubst hat ihn ebenfalls niemand, und keiner hat ihm ein Bein gestellt. „Eine aktive Einwirkung auf den Kandidaten durch eine andere Person ist nicht festzustellen“, formuliert das nun die Staatsanwaltschaft. Hin sank er dann trotzdem auf den Max-Josefs-Platz, und zwar eben nicht nur halb, sondern mit voller Theatralik.

Zu diesem Schluss ist, immerhin fünf Monate nach dem Vorfall, inzwischen offenbar auch die zuständige Staatsanwaltschaft in Traunstein gekommen. Einer eigenen Mitteilung zufolge hat sie das Verfahren gegen die drei jungen Leute jetzt „wegen erwiesener Unschuld“ eingestellt. Die Ermittler haben sicherlich nicht monatelang in Dauerschleife Videos geschaut. Sie haben das Material seither aber technisch auf mögliche Manipulationen überprüfen lassen. Zwar wurden darin die Gesichter einiger linker Aktivisten verpixelt. Inhaltliche Manipulationen hat es demnach aber nicht gegeben. Zudem entspreche das gefilmte Geschehen den Aussagen zweier unbeteiligter Zeuginnen.

Ganz und gar nicht entspricht es hingegen den ursprünglichen Aussagen des AfD-Kandidaten. Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft deswegen jetzt „ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung nach Paragraf 164 Strafgesetzbuch eingeleitet“. Das Verfahren stehe ganz am Anfang, es gelte die Unschuldsvermutung.

Weil sie die Vereidigung eines Stadtrats gestört haben, der sogar der AfD zu extrem war, sollten sich mehrere Rosenheimer vor Gericht verantworten. Jetzt hat der neue Oberbürgermeister den städtischen Hausfrieden fürs Erste wieder hergestellt.

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