Mord in Gräfelfing, in einer Villa in der Professor-Kurt-Huber-Straße, da, wo die richtig reichen Leute wohnen: Wenn das kein Sensationsstoff für die Münchner Medien ist. „Mit einem Zuschauerandrang, wie ihn der Schwurgerichtssaal im Justizpalast seit dem Brühne-Ferbach-Prozess nicht mehr erlebt hat, begann gestern die Verhandlung gegen den Zahnarzt Erich Schromm (50) und die Heimleiterin Albertine Seim (27), die des gemeinschaftlichen Mordes an der Frau des Zahnarztes angeklagt sind“, schrieb am 13. Februar 1976 der SZ-Gerichtsreporter Erwin Tochtermann. Weil die Täterin dem Opfer eine Topfpflanze mitgebracht hatte, wie zu einem gemütlichen Kaffeeplausch, ging das Verbrechen als „Begonienmord“ in die Kriminalgeschichte ein. Vor genau 50 Jahren, am 8. Juli 1976, verkündete der Vorsitzende Richter Hubert Grader das Urteil: 13 Jahre Haft wegen Mordes für Albertine Seim, lebenslange Haft für Erich Schromm, der nach Überzeugung des Gerichts seine Geliebte zu dieser Tat angestiftet habe.
