|
17.07.2026
07:43 Uhr
|
Überteuerte Schnittstellen bremsen die Digitalisierung im Gesundheitswesen und gefährden die Patientenversorgung, meint Bastian Stockhausen.

Jochen Werner, ehemaliger Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Essen, hat dem deutschen Gesundheitswesen einen Satz hinterlassen, der hängen bleibt: „Tod durch Datenschutz“. Gemeint ist die bittere Realität, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Patienten behandeln, ohne deren Daten zu kennen, weil der Datenschutz, oft genug als Vollkasko-Ausrede missbraucht, den Zugriff auf das Naheliegende verhindert. Das kostet Zeit, Geld und im Zweifel Menschenleben.
Werner hat recht. Aber er beschreibt nur die eine Hälfte des Problems. Was geschieht, wenn die Daten zwar vorhanden sind, dem medizinischen Personal aber durch künstliche Barrieren vorenthalten werden? Es gibt einen zweiten Mechanismus, der die Digitalisierung der Krankenhäuser systematischer erstickt. Er trägt kein ethisches Mäntelchen, sondern ein betriebswirtschaftliches. Nennen wir ihn: Todesursache: EBIT.
Verband der Krankenhaus-IT-Leiterinnen und Leiter
In zu vielen Häusern entscheidet längst nicht mehr die beste Lösung über den Fortschritt, sondern der Preis einer Schnittstelle – jener technischen Brücke, über die zwei Systeme ihre Daten austauschen. Große, monolithische Anbieter treiben diese Preise dorthin, wo sie mit den tatsächlichen Kosten von Entwicklung und Betrieb nichts mehr zu tun haben. Der Grund ist selten technischer, fast immer strategischer Natur: Eine teure Schnittstelle schöpft Gewinn ab, wo kein Mehrwert entsteht, und sie hält Wettbewerber draußen.
Besonders teuer wird sie regelmäßig dann, wenn ein konkurrierendes Produkt das eigene verdrängen könnte. Plötzlich rechnet sich der Wechsel nicht mehr. Das bessere Produkt unterliegt nicht im Wettbewerb, sondern an einer Rechnungsposition.
Wie das in der Praxis aussieht, lässt sich an einem Vorgang zeigen, der für sich spricht. Ein großer Anbieter sollte ein Angebot für sein Patientenportal und einen FHIR-Server abgeben – also für die genormte Schnittstelle, über die moderne Anwendungen auf klinische Daten zugreifen. Das Krankenhaus entschied sich jedoch für das Patientenportal eines Wettbewerbers und wollte vom großen Anbieter nur den FHIR-Server. Das Ergebnis: Der große Anbieter verlangte für den FHIR-Server allein mehr Geld, als er zuvor für die Kombination aus FHIR-Server und eigenem Patientenportal angeboten hatte. Die Teilleistung war also teurer als das Gesamtpaket, weil sich der Kunde beim Portal für die Konkurrenz entschieden hatte.
Mit Kosten hat ein solcher Preis nichts zu tun. Er ist die Ausübung von Marktmacht, die eine freie Kaufentscheidung bestrafen soll.
Das Muster ist nicht neu, man kennt es aus weit größeren Zusammenhängen. Durch die Straße von Hormus fließt etwa ein Fünftel des weltweiten Öls durch ein Nadelöhr von wenigen Kilometern Breite. Wer diese Passage kontrolliert, muss das Öl nicht besitzen; es genügt, den Durchgang zu beherrschen, um Preise zu treiben und Märkte ins Wanken zu bringen. Und die Rechnung zahlen nie die Mächtigen am Nadelöhr, sondern die Verbraucher an der Zapfsäule.
Eine Schnittstelle im Krankenhaus ist, bei allem Unterschied im Maßstab, nichts anderes: ein Nadelöhr, durch das alle Informationen müssen. Was dort der Verbraucher ist, ist hier der Patient.
Was am Ende stirbt, ist denn auch kein dramatisches Ereignis, sondern ein Nicht-Ereignis: die Digitalisierung, die schlicht nicht stattfindet. Im Zweifel verzichtet das Haus, oder es verharrt in einem Altsystem, das den Fortschritt eher blockiert als befördert. Die Kosten einer Schnittstelle, die weder Entwicklung noch Support noch Interoperabilität dienen, sondern allein der Abschottung, schlagen sich dort nieder, wo sie am wenigsten hingehören – in einer schlechteren Versorgung.
Das gängige Gegenargument lautet, Schnittstellen kosteten nun einmal Geld. Das stimmt, und es führt doch in die Irre. Gute Software und verlässlicher Support dürfen, ja sollen sich rechnen; wer echte Integrationsleistung erbringt, hat jedes Recht, daran zu verdienen. Das ist kein Streit gegen den Gewinn. Die Grenze verläuft dort, wo ein Preis nicht mehr eine Leistung abbildet, sondern einen Wettbewerber aussperrt.
Dass es anders geht, zeigen jüngere Anbieter, die offene Schnittstellen zum Markenkern machen, statt sich hinter ihnen zu verschanzen. Wenn die einen es können, ist der Mondpreis der anderen keine Kostenwahrheit, sondern eine Geschäftsentscheidung.
Dass ein solcher Standard möglich ist, führt ausgerechnet die Medizintechnik täglich vor. Man stelle sich vor, der Hersteller eines Patientenmonitors auf der Intensivstation würde das Beatmungsgerät eines Wettbewerbers aussperren – es schlicht nicht anbinden oder die Kopplung künstlich verteuern. Der Aufschrei wäre gewaltig, und er wäre berechtigt, denn an diesen Geräten hängt sichtbar und unmittelbar ein Menschenleben.
Hinzu kommt, dass Interoperabilität in Deutschland längst keine Frage des guten Willens mehr ist, sondern Gesetz. Mit dem Standard ISiK – Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern – hat der Gesetzgeber die Gematik beauftragt (§ 373 SGB V), verbindliche, FHIR-basierte Schnittstellen für Krankenhausinformationssysteme festzulegen; ihre Umsetzung ist für die Hersteller verpflichtend. Offener Datenaustausch ist also keine Gefälligkeit eines wohlmeinenden Anbieters, sondern eine rechtliche Vorgabe.
Wie ein Teil der Branche damit umgeht, lässt sich in einem einzigen Satz zusammenfassen, der mir gegenüber einmal fiel: „Wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet werden, dann machen wir es eben noch teurer.“ Klarer lässt sich ein Geschäftsmodell kaum offenlegen. Die gesetzliche Pflicht wird nicht als Auftrag zur Interoperabilität gelesen, sondern als neue Gelegenheit, am Nadelöhr zu kassieren.
Dahinter steht eine Frage, die das Gesundheitswesen bislang zu selten offen stellt: Wem gehören eigentlich die Daten? Die klinischen Daten, die Patientendaten, die in einem System liegen, gehören dem Krankenhaus und treuhänderisch dem Patienten – nicht dem Hersteller, der die Software liefert. Wer eine Schnittstelle teuer verkauft, verkauft einem Haus den Zugang zu dessen eigenen Daten. Und wer den Zugang zu den Daten kontrolliert, kontrolliert die Digitalisierung.
Damit ist der eigentliche Maßstab benannt: die Patientensicherheit. Wenn relevante medizinische Informationen nicht zur richtigen Zeit am richtigen Ort verfügbar sind, ist das kein bloß technisches oder organisatorisches Ärgernis – es hat unmittelbare Folgen für die Qualität der Versorgung. Geschlossene Systeme, proprietäre Schnittstellen und künstlich erschwerte Datenzugänge verhindern nicht nur Digitalisierung und Innovation; sie führen dazu, dass Informationen in der Behandlung fehlen, zu spät vorliegen oder nicht im richtigen Kontext genutzt werden können.
Interoperabilität ist deshalb keine rein technische Frage, sondern eine der Versorgungsqualität. Erst wenn Daten vollständig, strukturiert und systemübergreifend verfügbar sind, lassen sich die Versprechen von Big Data und künstlicher Intelligenz, von klinischer Entscheidungsunterstützung und datenbasierter Versorgung überhaupt einlösen.
Überzogene Renditelogik ist aktive Patientengefährdung, weil sie notwendige Digitalisierung zurückhält. Und am Ende zahlt immer derselbe: der Patient. Denn es geht nicht darum, wem die Daten wirtschaftlich nützen, sondern darum, dass sie dort verfügbar sind, wo sie für eine gute Behandlung gebraucht werden. Wer diesen Zugang unnötig erschwert, verhindert nicht nur Digitalisierung – er gefährdet die Versorgungs- und die Patientensicherheit.
Wer das ändern will, hat eine einfache Möglichkeit, den Verdacht zu entkräften: indem er seine Schnittstellen zur Verfügung stellt.
(mack)