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16.07.2026
10:17 Uhr
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Das GeDIG-Gesetz erzeugt gemischte Reaktionen: Ärzte warnen vor Vertrauensverlust, die Digitalwirtschaft fordert unter anderem mehr Rechte bei der Datennutzung.

Nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) und dem Entlastungspaket fallen die Reaktionen der betroffenen Verbände, IT-Dienstleister und Forschungsorganisationen gemischt aus. Während die Ärzteschaft geschlossen vor einem Eingriff in das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis warnt, fordern Digitalwirtschaft, IT-Dienstleister und medizinische Forschung klare Rahmenbedingungen und eine wissenschaftsfreundliche Weiterentwicklung.
Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt zwar grundsätzlich das Ziel, die Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Datennutzung für die Forschung voranzutreiben. „Zentrale Regelungen haben das Potenzial, die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung erheblich zu beeinträchtigen“, warnt BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt allerdings eindringlich vor den geplanten erweiterten Datenzugriffen der Krankenkassen. Bereits beim vergangenen Ärztetag wurde einer „kassengesteuerten Digitalisierung“ eine klare Absage erteilt.
Automatisierte Behandlungsempfehlungen der Krankenkasse, etwa aufgrund von Diagnosen, Medikationen, Rauchverhalten und ähnlichem, könnten „Patientinnen und Patienten verunsichern, ohne dass daraus ein medizinischer Mehrwert entsteht“. Ein Übergriff der Krankenkassen in den ärztlichen Aufgabenbereich wäre aus seiner Sicht „ein gefährlicher Paradigmenwechsel“. Reinhardt fordert die Koalitionsfraktionen auf, diese erweiterten Zugriffsrechte zu stoppen, um das Vertrauen der Versicherten in die ePA nicht nachhaltig zu beschädigen.
Noch deutlicher werden die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, die ebenfalls vor einem „gefährlichen Paradigmenwechsel“ warnen und den Entwurf in Teilen entschieden ablehnen. „Patientendaten müssen vertraulich bleiben und gehören nicht in die Hände von Krankenkassen“, so die Vorstände.
Zudem kritisiert die KBV, dass Krankenkassen über 90 verschiedene ePA-Apps den digitalen Versorgungseinstieg organisieren sollen – hier sei „Chaos vorprogrammiert“, zumal es mit der 116117, der Termin- und Servicestelle der gesetzlichen Krankenkassen, bereits ein etabliertes, millionenfach genutztes digitales Angebot gebe.
Die vom Ministerium vorgerechneten Entlastungen bezweifelt die KBV: „Wie das Bundesgesundheitsministerium zudem auf jährliche Einsparungen von 445 Millionen Euro für ‚die Leistungserbringer‘ kommt, bleibt dessen Geheimnis. Digitale Anwendungen kosten die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen erst mal Geld und Nerven, bis sie wenigstens halbwegs funktionieren.“
Positiv sieht die KBV, dass „Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) verpflichtet werden sollen, die Praxen bei einem Wechsel des PVS zu unterstützen, ihnen ihre Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen und sie frühzeitig über die Erfüllung von verbindlichen Updates zu informieren“. Das lasse hoffen, „dass sich die Praxen künftig nicht mehr mit schlecht funktionierender Software rumschlagen müssen“.
Die TMF (Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V.) begrüßt den Kabinettsentwurf als wichtigen Meilenstein, fordert im parlamentarischen Verfahren jedoch Nachbesserungen. „Das GDNG bringt bereits jetzt klare Vorteile gegenüber der EHDS-Verordnung, etwa die einwilligungsfreie und damit verzerrungsarme Datennutzung durch Gesundheitseinrichtungen [...] sowie schlanke, weitgehend genehmigungsfreie Verfahren“, sagt TMF-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Rainer Röhrig.
TMF-Geschäftsführer Sebastian C. Semler sieht bei den Zustimmungsvorbehalten der Datenschutzbehörden eine „verpasste Chance auf echte Ermöglichungsparagraphen“ und fordert einheitliche Regeln und schnellere Verfahren für die Verbundforschung. Zudem plädiert die TMF dafür, Daten aus sogenannten Restproben rechtlich wie Krankenakten zu behandeln.
Auch die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung) begrüßt grundsätzlich die Stoßrichtung, kritisiert allerdings die Lücke zwischen Ankündigung und Umsetzung. „Wir begrüßen ausdrücklich die Zielrichtung des GeDIG und die erkennbaren Ansätze für mehr digitale Vernetzung, praktikable Nutzerlösungen und stärkere Interoperabilität im Gesundheitswesen. Entscheidend ist jetzt aber, dass aus den bekannten politischen Leitlinien konkrete und belastbare nächste Schritte werden,“ so ITSG-Geschäftsführer Stefan Haibach. Digitale Verfahren sollten „nicht nur angekündigt, sondern so ausgestaltet werden, dass sie wirtschaftlich, alltagstauglich und sicher funktionieren“.
Laut Bitkom brauche es für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens noch Nachbesserungen. Der GeDIG-Entwurf schaffe unter anderem „die rechtlichen Voraussetzungen für die nationale Umsetzung des europäischen Gesundheitsdatenraums“. Entscheidend sei allerdings, „dass die europäischen Vorgaben einheitlich umgesetzt werden – ohne deutsche Sonderwege“, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Dennis Geisthardt, Leiter des Digital.hub des Verbands der forschenden Pharmaunternehmen, blickt vor allem auf die europäische Anschlussfähigkeit im Rahmen des anstehenden Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS): „Der EHDS kommt in weniger als einem Jahr. Die offene Frage ist, ob Deutschland rechtzeitig bereit ist. Das GeDIG darf deshalb nicht nur Behördenzuständigkeiten verteilen. Die Politik muss gemeinsam mit den Akteuren dafür sorgen, dass eine nutzbare Infrastruktur entsteht und nicht das nächste Geflecht aus parallelen Stellen und komplizierten Verfahren.“
Positiv sieht der Bitkom, „dass der Krankenversicherungsnachweis künftig nicht nur über die elektronische Gesundheitskarte, sondern auch über die EUDI-Wallet erbracht werden soll“. Ebenso begrüßt Rohleder, dass die ePA künftig „nicht nur Gesundheitsdaten speichern, sondern bei der Nutzung medizinischer Leistungen praktisch unterstützen“ soll und verweist dabei auf die „Terminvermittlung und Ersteinschätzung bis zu Überweisungen, digitalen Impfübersichten oder Hinweisen zu passenden klinischen Studien“.
Dass die erweiterte Datennutzung in Reallaboren „aktuell nur für Krankenkassen“ vorgesehen ist, sieht der Bitkom kritisch. Forschungseinrichtungen und Unternehmen würden ebenfalls die Entwicklungen im Gesundheitswesen vorantreiben. „Die Expertise der Gesundheitswirtschaft sollte deshalb von Anfang an einbezogen und gut funktionierende Lösungen von privatwirtschaftlichen Unternehmen nicht durch zusätzliche Regulierung ausgebremst werden. Gleichzeitig müssen unnötige Doppelstrukturen vermieden und realistische Übergangsfristen geschaffen werden“, so Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst, der sich für mehr Innovation ausspricht.
Außerdem begrüßt Geisthardt die Pläne für eine Forschungskennziffer: „Die Forschungskennziffer kann Schluss machen mit dem Nebeneinander deutscher Datensilos. Doch das GeDIG liefert bislang nur den Schlüssel – nicht alle Verbindungen, die damit möglich wären. Wer ePA, Register, FDZ und EHDS wirklich zusammenführen will, darf die entscheidenden rechtlichen Grundlagen nicht auf ein späteres Gesetz verschieben.“
Diese Forschungskennziffer ist allerdings bei Datenschützern höchst umstritten. Sie soll auf Basis des unveränderbaren Teils der Krankenversichertennummer (KVNR) Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen pseudonymisiert verknüpfbar machen. Kritiker wie Thilo Weichert, ehemaliger Landesdatenschutzbeauftragter Schleswig-Holsteins, bezeichnen das Re-Identifikationsrisiko als „gewaltig“: Da es sich um eine „nationale Kennziffer“ im Sinne von Art. 87 DSGVO handele, sei sie nur mit besonderen Garantien für die Rechte der Betroffenen zulässig – die der Entwurf jedoch nicht enthalte.
Wie groß die Diskrepanz zwischen politischem Optimismus und Praxisrealität derzeit ist, zeigt sich exemplarisch am elektronischen Medikationsplan (eMP), dessen Pilotierung parallel zum GeDIG-Beschluss in den TI-Modellregionen angelaufen ist. „Die ePA startet in die nächste Phase. Und die Menschen sind bereit dafür. [...] Das ist ein wichtiger nächster Schritt für eine digitale Gesundheitsversorgung, die den Alltag von Patientinnen und Patienten sowie von Ärztinnen und Ärzten tatsächlich verbessert“, so der Bundestagsabgeordnete Matthias Mieves, Mitglied in den Ausschüssen für Gesundheit und für Digitales und Staatsmodernisierung. Mit dem GeDIG werde man dafür sorgen, dass die ePA noch stärker in der Versorgung ankomme.
Demgegenüber steht deutliche Kritik der am Versorgungsprozess Beteiligten. Denn während unter anderem Vertreter aus der Politik den eMP-Start feiern, sind Krankenhäuser von der Pilotierung faktisch ausgeschlossen: Die erforderlichen Updates der Krankenhausinformationssysteme (KIS) liefern die Softwarehersteller frühestens Ende 2026 aus – die Pilotphase endet nach aktuellem Stand jedoch bereits am 31. Oktober 2026. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Kritik an nicht ausreichenden Pilotphasen gegeben.
„Stell dir vor, es ist eMP-Pilotierung und keiner geht hin. [...] Die Pressemitteilungen der vergangenen Tage präsentieren die Hochglanz-Version eines digital gestützten Medikationsprozesses, der so in der Realität bis jetzt nicht einmal ansatzweise existiert. Bei Skeptikern oder Neugierigen, die sich erstmals mit der ePA beschäftigen, ist Enttäuschung vorprogrammiert“, so Lukas Schmidt-Russnak, Projektleiter im Gesundheitswesen, in einem Beitrag auf LinkedIn.
Zudem seien zentrale rechtliche, technische und prozessuale Fragen weiterhin ungeklärt – etwa die gesetzlich geforderte Löschung des alten eMP von der elektronischen Gesundheitskarte (§ 358 Abs. 8 SGB V) oder der Umgang mit Versicherten, die der ePA widersprochen haben. Da Primärsysteme laut Industrie künftig entweder ein Modul für den alten Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) oder für den neuen ePA-eMP erhalten, drohten mangels automatischer Konvertierung „erhebliche Mehraufwände durch fehleranfällige Papier-Workarounds“. Schmidt-Russnak fordert daher eine zweite, sektorenübergreifende Pilotierungsphase unter Beteiligung der Krankenhäuser, ein gemeinsames Migrationskonzept aller Sektoren sowie mehr Transparenz bei Austauschformaten wie dem „Stakeholderdialog“ der Gematik.
(mack)