FAZ 24.09.2026
14:10 Uhr

Zustände in Wohnheim: Sie sollen Bewohner eingesperrt und fixiert haben


Es geht um Freiheitsberaubung in fast 200 Fällen: In einem Wohnheim in Bad Oeynhausen sollen Menschen mit Behinderung immer wieder eingesperrt und gefesselt worden sein. Nun hat der Prozess begonnen.

Zustände in Wohnheim: Sie sollen Bewohner eingesperrt und fixiert haben

Im Prozess um systematische Übergriffe auf Menschen mit Behinderung in einem Wohnheim in Ostwestfalen hat die Staatsanwaltschaft mehrere Stunden lang die Vorgänge in der Einrichtung beschrieben. Es geht um Hunderte Situationen, in denen das Pflegepersonal Bewohner eingeschüchtert, eingesperrt oder gefesselt haben soll. Drei ehemalige leitende Mitarbeiter und ein Arzt sind am Landgericht Bielefeld angeklagt, weil sie die Taten jahrelang angeordnet haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Freiheitsberaubung in fast 200 Fällen vor. Im Zentrum der Anklage steht ein sogenannter Time-out-Raum – ein kahles Zimmer völlig ohne Einrichtungsgegenstände in dem Wohnheim in Bad Oeynhausen. Dort sollen fast täglich Bewohner eingesperrt und teilweise über viele Stunden fixiert worden sein. Die Bedingungen in dem Wohnbereich müssen nach den Schilderungen der Staatsanwaltschaft extrem schwierig gewesen sein. In dem heilpädagogischen Intensivbereich wurden Menschen betreut, die ein hohes Aggressionspotential gegen sich selbst und ihre Betreuer hatten. Die Staatsanwaltschaft listet Hunderte Situationen auf, in denen Bewohner die Mitarbeiter angegriffen oder sich selbst verletzt haben. Fast täglich kam es zu solchen Zwischenfällen. Auch mit Reizgas sollen sie vorgegangen sein Doch in solchen Situationen soll das Pflegepersonal auf Anweisung der Chefs unrechtmäßig hart durchgegriffen haben. Der Ablauf sei jedes Mal ähnlich gewesen, berichtete die Staatsanwaltschaft. Wenn ein Bewohner aggressiv geworden sei, hätten die Mitarbeiter einen Notfallknopf gedrückt. Dann seien mehrere Kollegen gekommen und hätten die Bewohner oft mit Gewalt in den „Time-out-Raum“ gebracht. Dort hätten sich die Bewohner vollständig ausziehen und ein „Time-out-Hemd“ anziehen müssen. In dem weitgehend leeren Raum seien die Bewohner teilweise stunden- oder gar tagelang eingesperrt worden. Regelmäßig seien sie zudem mit Gurten auf einem Stuhl oder einer Matratze fixiert worden, sodass sie keinerlei Möglichkeit mehr gehabt hätten, sich zu bewegen. Auch mit Reizgas soll das Personal auf Anweisung der Vorgesetzten gegen die Bewohner vorgegangen sein. Neben den Situationen im „Time-out-Raum“ listet die Anklage eine Vielzahl von Fällen auf, in denen Bewohner über Wochen oder gar Monate hinweg in ihren Zimmern eingesperrt worden seien. Laut Anklage sollen sich die Übergriffe im Zeitraum von 2014 bis 2019 ereignet haben. Dann machte ein Angehöriger die Vorgänge öffentlich. Der Fall sorgte anschließend für eine intensive politische Diskussion über den Umgang mit Menschen, die aufgrund einer Behinderung stark verhaltensauffällig sind. Einige der Angeklagten haben angekündigt, sich im Laufe des Prozesses zu den Vorwürfen zu äußern. Rechtsanwalt Helmut Wöhler sagte am Rande des Prozesses, die Angeklagten hätten damals auf der Grundlage von richterlichen Beschlüssen gehandelt. Auch der „Time-Out-Raum“ sei davon ausdrücklich abgedeckt gewesen, argumentierte er. „Jeder Vorfall ist deshalb auch protokolliert worden, weil man davon ausgegangen ist: Was wir machen, ist okay und soll nachprüfbar sein.“ Der Prozess soll nach derzeitiger Planung erst im kommenden Jahr zu Ende gehen.