FAZ 23.09.2026
16:36 Uhr

Vergewaltigungsprozess: Online war sie nur die „passed out wife“


In Deutschland stehen gerade mehrere Männer vor Gericht, weil sie Frauen sediert und vergewaltigt haben sollen. Darunter auch Tobias Z. aus Dessau. LKA-Ermittler waren online auf ihn aufmerksam geworden.

Vergewaltigungsprozess: Online war sie nur die „passed out wife“

Tobias Z. machte es der LKA-Ermittlerin nicht schwer, ihn zu finden. Die Mail-Adresse, mit der er sich bei einer Porno-Website registriert hatte, enthielt seinen Klarnamen. Mehrere IP-Adressen, die der Provider von ihm gespeichert hatte, führten in seine Heimatregion, den Raum Köthen in Sachsen-Anhalt. Mit diesen Informationen konnte die Ermittlerin Tobias Z. bei Facebook ausfindig machen. Dort war er mit derselben Mail-Adresse registriert, ein dazu stimmiges Google-Konto fand sie ebenfalls. Sein Facebook-Profilbild zeigte ihn gemeinsam mit einer Frau, deren Haarfarbe zu der mutmaßlichen Geschädigten passte. Diese Frau heißt M. und sitzt Tobias Z. in dieser Woche im Landgericht Dessau-Roßlau gegenüber. Sie war seine Lebensgefährtin und ist Nebenklägerin in dem Verfahren. Z. soll sie zwischen 2019 und 2024 in mindestens sechs Fällen betäubt und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Bilder und Videos von diesen Taten soll der 38-Jährige dann unter Usernamen wie „Eurofucker23“ auf einschlägigen Pornoseiten hochgeladen haben. Unterschrieben waren die Bilder etwa mit „passed out wife“, also: „bewusstlose Ehefrau“. Taten wie diese sind kein Einzelfall Vor deutschen Gerichten müssen sich gerade noch mindestens zwei weitere Männer wegen ähnlicher Vorwürfe verantworten: In Berlin soll Frank S. in insgesamt 22 Fällen 14 Frauen betäubt und vergewaltigt haben, in Hannover werden einem 39-Jährigen 103 entsprechende Taten an seiner damaligen Lebensgefährtin vorgeworfen. Dass sie alle gerade vor Gericht stehen, ist kein Zufall. Und es könnten bald noch mehr ähnliche Fälle dazukommen. Denn hinter den Taten steckt ein Phänomen und Netzwerk, gegen das die Strafverfolgungsbehörden inzwischen aktiv vorgehen. 2024 rückte zunächst der Fall Pelicot in Frankreich in den Blick der Öffentlichkeit: Dominique Pelicot hatte seine Frau Gisèle nicht nur jahrelang selbst sediert und missbraucht, sondern auch anderen Männern zur Vergewaltigung angeboten. Noch im selben Jahr deckten Journalistinnen des Funk-Formats „Strg_F“ auf, dass Männer sich auf einschlägigen Portalen und in zahllosen Telegram-Gruppen dazu austauschen, wie sie Frauen am besten betäuben und vergewaltigen können, sowie Bilder und Videos von ihren Taten teilen. Allein auf der Seite, auf der auch Z. sich angemeldet hatte, fanden die Journalistinnen unter einschlägigen Hashtags Tausende Treffer, eine der Telegram-Gruppen zählte Zehntausende Mitglieder. Auf ihre Recherche, die auf Youtube inzwischen 2,4 Millionen Abrufe zählt, machten die Journalistinnen auch die Polizei aufmerksam. Konkret auch auf einen mittlerweile verstorbenen Mann aus Niedersachsen. Über ihn stießen die Ermittler auf Frank S., die beiden hatten miteinander gechattet. Aber auch darüber hinaus ermittelten einige Strafverfolgungsbehörden, wenn auch mit zeitlichem Verzug. Im Frühjahr startete Europol das Projekt „Medusa“ und identifizierte mehr als 150 Täter und Opfer, beteiligt war auch das Bundeskriminalamt. Zuvor war in Deutschland bereits das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen aktiv geworden: Im Rahmen anlassloser Ermittlungen durchforsteten Mitarbeiter das Netz nach entsprechenden Inhalten. Dabei stießen sie auch auf den Hannoveraner Fall und Tobias Z. Frauen wurden als „slut“ oder „Sau“ bezeichnet In dem Haus, in dem Z. mit seiner Familie lebte, beschlagnahmten die Ermittler Kleidungsstücke und Bettwäsche, die auf den Videos zu sehen waren, außerdem Gegenstände, die mutmaßlich beim Missbrauch zum Einsatz gekommen waren. Auf seinem Handy fanden sie eine passwortgeschützte App voller Bilder, die seine offenbar bewusstlose Lebensgefährtin zeigen, aber auch andere Frauen, sortiert in Ordner mit ihren Namen. Außerdem Chats in einschlägigen Telegram-Gruppen. Sachlich könne er nicht beschreiben, in welchem Ton dort Nachrichten ausgetauscht worden seien, sagt der zuständige Kriminalhauptkommissar vor Gericht. Aber die Beispiele, die er nennt, sprechen für sich: Frauen seien als „slut“, also Schlampe, oder „Sau“ bezeichnet worden, es sei davon die Rede gewesen, ihnen „die Fotze auszuleiern“. Um normalen Geschlechtsverkehr sei es nie gegangen, auch nicht um Pornographie. Wichtig sei gewesen, dass es sich auf den Bildern und Videos um die jeweilige bewusstlose Partnerin handele. Der Fall hat den Kommissar hörbar mitgenommen. Das Leben von Tobias Z. habe von außen wie eine heile Welt gewirkt. Wie das mit den Chatnachrichten, Bildern und Videos zusammenpasse, das könne er bis heute nicht begreifen, sagt er. Z.s frühere Lebensgefährtin M. sitzt aufrecht und äußerlich ruhig im Gerichtssaal, Angehörige begleiten sie. Ausgesagt hat sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Von den Taten ihres Lebensgefährten, mit dem sie zwei gemeinsame Kinder hat, hatte sie erst durch die Polizei erfahren. Der Schock sei groß gewesen, der Prozess aufwühlend, berichtet ihre Schwester am Mittwoch vor Gericht. Die Kinder hätten sie „am Leben gehalten“. Tobias Z., ein durchschnittlicher Typ, groß, graues Sakko, gegelte Haare, will vor Gericht keine Angaben machen. Zuweilen kommt es einem so vor, als wäre er lediglich ein Zuschauer, so ungerührt verfolgt er das Geschehen. Er sitzt seit der Hausdurchsuchung im März in U-Haft. Seine Verteidiger beantragen am Dienstag, diese aufzuheben: Den Einsatz von Drogen könne man ihrem Mandanten nicht nachweisen. In den Chats sei zwar von GBL, also K.-o.-Tropfen, die Rede gewesen, gefunden habe man aber keine. Es scheint schwer vorstellbar, dass seine Lebensgefährtin während des Missbrauchs einfach geschlafen hat. Das Gericht hat über den Antrag noch nicht erschienen. Vater des Angeklagten soll versucht haben, M. unter Druck zu setzen Anders als der Pelicot-Prozess hat der Fall in Dessau nur wenig Aufmerksamkeit erregt. Die örtliche Presse ist zwar da, aber nur wenige Zuschauer. Tatsächlich werden Tobias Z. im Vergleich zu den anderen derzeit bekannten Fällen weniger Taten vorgeworfen. Doch auch hier zeigt sich, welches frauenverachtende Bild ihnen zugrunde liegt, und wie sicher sich die Täter lange gefühlt haben und es auch waren. Für die Pornoseite, auf der sich Tobias Z. registrierte, musste man nicht mal ins Darknet gehen, sie war bis zu ihrer Sperrung im Sommer einfach so im Internet zu finden. Inzwischen soll sie unter einer anderen Domain wieder abrufbar sein. Vor allem zeigt der Prozess: Die Scham, von der Gisèle Pelicot vor zwei Jahren forderte, sie müsse die Seite wechseln, ist dort immer noch nicht angekommen. Tobias Z. sei auch 2025 und 2026 noch in verschiedenen Chats aktiv gewesen, berichtet der zuständige Kriminalhauptkommissar, habe unter anderem damit geprahlt, seine Frau weiterhin zu sedieren – also auch, nachdem der Fall Pelicot öffentlich breit diskutiert worden war. Und der Vater des Angeklagten soll versucht haben, M. unter Druck zu setzen: Sie solle die Sache vor der Polizei als einvernehmlich darstellen, um seinen Sohn zu entlasten.