FAZ 13.03.2026
16:51 Uhr

Urteil gegen Busfahrer: „Es tut ihm unendlich leid, was passiert ist“


Zwei Jahre nach dem Fernbus-Unfall bei Leipzig mit vier Toten ist der Busfahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte gestanden, sich fahrlässig verhalten zu haben.

Urteil gegen Busfahrer: „Es tut ihm unendlich leid, was passiert ist“

Rund zwei Jahre nach einem Fernbus-Unfall mit vier Toten auf der Autobahn 9 bei Leipzig ist der Busfahrer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Eilenburg sprach den 64-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 25 Fällen schuldig. Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Busfahrer habe für einen Moment nicht die erforderliche Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Steve Eidner. Er folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine „milde und schuldangemessene“ Strafe plädiert. Der Fahrer akzeptierte den Schuldspruch noch im Gerichtssaal. Die Staatsanwaltschaft ließ noch offen, ob sie Rechtsmittel einlegen wird. Die Bewährungszeit für den 64-Jährigen läuft drei Jahre lang. Der Angeklagte hatte zuvor vor Gericht einen Fehler zugegeben. Der Sachverhalt, so wie er von der Staatsanwaltschaft in der Anklage dargestellt wird, sei „vollumfänglich zutreffend“, sagte Peter Pospisil, Anwalt des Busfahrers. Die Sonne habe geblendet, sein Mandant habe nach unten nach einer Mütze gegriffen. „Einmaliges fahrlässiges Fehlverhalten“ „Es tut ihm unendlich leid, was passiert ist. Er würde die Zeit gerne zurückdrehen, er kann es nicht“, erklärte der Anwalt für den aus Tschechien stammenden Busfahrer. Sein Mandant sei kein Risikofahrer gewesen. Übermüdung, Alkohol oder Drogen hätten keine Rolle gespielt. „Es handelt sich um ein einmaliges fahrlässiges Fehlverhalten“, sagte Pospisil. Der Fernbus sollte am 27. März 2024 von Berlin nach Zürich fahren. Bei fast 100 Kilometern in der Stunde geriet der Bus mit 53 Reisenden und zwei Fahrern nördlich von Leipzig ins Schleudern, fuhr eine knapp zwei Meter hohe Böschung hinab und kippte auf die rechte Seite. Vier Frauen in dem Flixbus kamen ums Leben. 46 weitere Fahrgäste wurden zum Teil schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft hat den Busfahrer vor dem Amtsgericht Eilenburg wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Wegen eines größeren Saales wird jedoch im Landgericht Leipzig verhandelt. Für den Prozess war nur ein Verhandlungstag geplant.