FAZ 02.10.2026
07:58 Uhr

Thüringer Anhörung: AfD-Verbot? Ernsthaft bleiben!


Es gibt zahllose Möglichkeiten, gegen Verfassungsfeindschaft vorzugehen. Sich ständig an den Radikalen abzuarbeiten, macht sie nur größer.

Thüringer Anhörung: AfD-Verbot? Ernsthaft bleiben!

Viel Neues gibt es derzeit nicht zur AfD. Und eigentlich auch nicht zum Verbotsverfahren. Aber immer noch viel Unwissen. Und wenig Gespür für politisches Ermessen. Wer das hat, dem muss klar sein, dass gerade jetzt nicht der Zeitpunkt ist, alle Kraft in eine Sammlungsbewegung zu stecken, um ein aufwendiges Verbotsverfahren gegen die gerade in zwei Bundesländern siegreiche Partei anzustoßen. Mit der Begründung, sie habe Wahlen gewonnen? Hierzu reichen weder Empörung noch historische Parallelen – die ihre Grenzen haben. Es stimmt auch schlicht nicht, dass man nichts gegen Verfassungsfeindschaft tun könne, sollte es keine Mehrheit für ein Verbotsverfahren geben. Unter Beobachtung steht auch die Linkspartei Es gibt zahllose Wege, tagtäglich etwas zu tun. Zeigt sich Verfassungsfeindschaft in Straftaten, so kann man diese zur Anzeige bringen, sofern nicht ohnehin ermittelt wird. Auch haben alle Verfassungsorgane die Möglichkeit, verfassungsfeindliches Handeln im Wege der checks and balances zu sanktionieren. Nicht zu vergessen die öffentliche Kontrolle durch Medien und im Grunde jeden Einzelnen. Dass man auch darüber streiten kann, was nun eigentlich im Sinne des Grundgesetzes ist, gehört dazu. Richtig bleibt auch: Ein Wahlsieg ist kein Persilschein. Das Parteiverbot als von der Verfassung vorgesehenes Instrument mahnt. Die AfD steht unter verschärfter Beobachtung – und die Linkspartei übrigens auch; ja, auch hier gibt es Parallelen. Man kann die Radikalen auch dadurch noch größer machen, dass man sich nur an ihnen abarbeitet, anstatt das Land voranzubringen.