FAZ 07.08.2026
15:25 Uhr

Terrorismus verhindern: Hagel will biometrische KI-Videoüberwachung einführen


Baden-Württembergs Innenminister will aus dem islamistischen Anschlag auf den CSD Konsequenzen ziehen. Gefährder und Terroristen sollen so schneller ermittelt werden.

Terrorismus verhindern: Hagel will biometrische KI-Videoüberwachung einführen

Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) will die KI-unterstützte „biometrische Fernidentifikation“ künftig zur Terrorismusbekämpfung einsetzen. Damit will er Konsequenzen aus dem islamistischen Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day ziehen. „Die biometrische Fernidentifizierung nutzt Körpermerkmale wie Gesichter oder Stimmen, um Personen aus der Ferne über Kameras oder Sensoren mit Datenbanken abzugleichen“, sagte Hagel. Damit könne es gelingen, mögliche Gefährder „blitzschnell zu identifizieren“ und auf einen Ernstfall zu reagieren. Für die Einführung dieser Fahndungsmethode will Hagel demnächst eine Rechtsgrundlage schaffen. In der Koalitionsvereinbarung der grün-schwarzen Landesregierung ist vorgesehen, das Mannheimer Modellprojekt zur KI-gesteuerten Überwachung öffentlicher Plätze auszuweiten. Seit 2018 können dort auf dem Bahnhofsvorplatz verdächtige Bewegungen per Videoüberwachung detektiert werden. Das geschieht aber ohne Nutzung von biometrischen Daten. Die Überwachung mithilfe solcher Daten ist bislang nur in Hessen erlaubt. Der Anwendung sind rechtlich enge Grenzen gesetzt Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, Pascal Haggenmüller, sagte, sobald Hagel einen Entwurf für die erforderlichen rechtlichen Änderungen vorgelegt habe, werde man diese prüfen. Das rechtliche Problem wird sein, dass die Anwendung der Technik auf die Terrorismusbekämpfung begrenzt werden muss, denn einer umfassenden Videoüberwachung setzen das Bundesverfassungsgericht und die europäische Rechtsprechung sehr enge Grenzen. Der Polizei ist es etwa nicht gestattet, massenhaft biometrische Daten dauerhaft zu speichern und auszuwerten. Durch die biometrische Fernidentifikation können verdächtige Personen frühzeitig identifiziert werden, wenn polizeiliche Erkenntnisse auf die Planung eines terroristischen Anschlags hindeuten. Bei diesem Verfahren werden Überwachungsbilder öffentlicher Plätze in Echtzeit mit Informationen aus polizeilichen Datenbanken abgeglichen. Auch auf Bundesebene werden derzeit durch eine Novellierung des Bundespolizeigesetzes sowie der Strafprozessordnungen die Voraussetzungen zum Einsatz der Technik geschaffen. Jedoch muss der Bundesrat noch zustimmen.