FAZ 09.08.2026
07:44 Uhr

Ringen in der EVP: Wie die CDU das europäische Asylrecht schleifen will


Erstmals ist es der Partei gelungen, radikale Forderungen in einem EVP-Beschluss zu verankern. Doch die treffen auf hohe Hürden – rechtliche und politische.

Ringen in der EVP: Wie die CDU das europäische Asylrecht schleifen will

Ende Juni traf die Europäische Volkspartei einen weitreichenden Beschluss zu Asyl und Migration. In Wien kamen mehrere Hundert Delegierte zur „General Assembly“ der europäischen Christdemokraten zusammen. In Deutschland wäre das ein kleiner Parteitag, nach dem Parteistatut ist es der Vorstand, der sich viermal im Jahr trifft. Das findet wenig öffentlichen Widerhall. Und so ging etwas unter, was die Versammlung in einer drei Seiten langen Entschließung von der EU-Kommission forderte: den speziellen europäischen Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge abzuschaffen und ein Recht auf Zurückweisungen einzuführen, wenn Migranten irregulär aus sicheren Drittstaaten einreisen oder instrumentalisiert werden. Alle drei Punkte wurden von der CDU durchgesetzt. Sie gehen weit über das gerade reformierte Asylrecht hinaus – und bergen erheblichen Konfliktstoff, sowohl rechtlich als auch politisch. Den Wiener Antrag hatten die Gastgeber von der Österreichischen Volkspartei vorbereitet. Die verfolgt einen klaren Kurs gegen illegale Migration. Und so stand im der F.A.Z. vorliegenden Entwurf alles drin, was Konservative vielerorts fordern: dass das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) nun konsequent umgesetzt werden soll, mit konsequenten Abschiebungen auch in sichere Drittstaaten und mehr Druck auf Herkunftsländer, ihre Bürger zurückzunehmen. Ein Recht auf Zurückweisungen Die EU-Kommissarin Dubravka Šuica aus Kroatien, Vizepräsidentin der EVP, schärfte den Text noch an: Statt „irreguläre“ sollte es durchgehend „illegale Migration“ heißen. Und die spanische Volkspartei setzte zwei Passagen durch, die sich gegen die groß angelegte Legalisierung von irregulären Migranten richteten – wie sie die sozialistische Regierung von Pedro Sánchez in Spanien betreibt. Wäre es dabei geblieben, würde es sich nicht lohnen, den Text näher zu betrachten. Doch kamen dann noch Änderungsanträge von der CDU, die es in sich hatten. „Die CDU Deutschland hat sie in Wien eingebracht und durchgesetzt“, bestätigt der Bundestagsabgeordnete Detlef Seif. Der Rechtsanwalt aus dem Rheinland ist der Beauftragte der Unionsfraktion im Bundestag für die Umsetzung der Asyl- und Migrationswende und ihr Obmann im Innenausschuss. „Wir senden damit ein wichtiges Signal: dass wir über das GEAS hinausgehen und das Asylrecht grundsätzlich ändern wollen“, sagt Seif. „Denn auch das reformierte Asylrecht wird es uns in der nächsten Krise nicht ermöglichen, einen massenhaften Zustrom wirksam zu begrenzen.“ In der Entschließung wird die EU-Kommission aufgefordert, „weitere legislative Maßnahmen zu prüfen, um die illegale Migration in die EU zu verhindern, einschließlich des ausdrücklichen Rechts der Mitgliedstaaten, Asylverfahren an den Außengrenzen der EU in Fällen von Instrumentalisierung sowie in Fällen abzulehnen, in denen illegale Migranten versuchen, aus einem sicheren Drittstaat in die EU einzureisen“. Spielraum hängt von Gerichtsentscheidungen ab Der erste Fall – die Instrumentalisierung – betrifft ein Problem, das die Europäische Union seit 2020 beschäftigt. Seinerzeit hatte die Türkei Zehntausende Syrer an die Landgrenze zu Griechenland ziehen lassen, wo sie teils gewaltsam versuchten, auf griechisches Staatsgebiet vorzudringen. Die Griechen griffen hart dagegen durch und brachten die Migranten kurzerhand zurück. Ein Jahr später warb Belarus gezielt Migranten im Nahen Osten an und schleuste sie dann an die Grenzen zu Polen, Litauen und Lettland. Auch dort wurden sie massenhaft zurückgewiesen, ohne ihr Asylgesuch zu prüfen, wie es eigentlich im EU-Recht vorgeschrieben ist. Finnland und Estland schlossen ihre Grenzen zu Russland, bevor dort ähnliche Zustände eintreten konnten. Die EU-Kommission gestand den betroffenen Staaten Ende 2024 zu, dass solche Zurückweisungen zulässig sein könnten, wenn Drittstaaten „Migration als Waffe einsetzen, um die Sicherheit der Union zu untergraben“. Sie könnten sich in diesem Fall auf Artikel 72 der EU-Verträge berufen, der es den Staaten erlaubt, von EU-Recht abzusehen, wenn ihre innere Sicherheit und die öffentliche Ordnung gefährdet sind. Allerdings unterliegt das der Kontrolle des Europäischen Gerichtshofs. Und der hat solche Ausnahmen bisher stets als unverhältnismäßig zurückgewiesen. Der CDU-Antrag geht deshalb noch deutlich weiter: Er fordert ein ausdrückliches Recht auf Zurückweisungen auf europäischer Ebene. Ob das rechtlich möglich ist, hängt davon ab, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in drei Leitverfahren entscheidet, die dort anhängig sind. Zurückgewiesene Migranten haben gegen Polen, Lettland und Litauen wegen Pushbacks an der Grenze zu Belarus geklagt. Sie berufen sich auf das Verbot von Kollektivausweisungen und das Refoulement-Verbot. Gemäß diesem Grundsatz des Flüchtlingsrechts dürfen Menschen nicht in ein Land zurückgeschickt werden, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben droht. Ob das hier der Fall war, werden die Richter bald entscheiden. Humanitäre Kontingente statt individuelles Recht auf Asyl Der zweite Fall – die Zurückweisung in ein sicheres Drittland – betrifft einen seit Langem schwärenden Konflikt zwischen dem deutschen und dem europäischen Asylrecht. Wer aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist, kann sich seit einer Grundgesetzänderung von 1993 nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen. Da Deutschland nur von sicheren Staaten umgeben ist, kann seither niemand mehr Asyl beantragen, der auf dem Landweg einreist. „Diesen Grundsatz wollen wir auch im EU-Recht verankern und über ein Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention des Europarats absichern“, sagt der Abgeordnete Seif. Das geltende europäische Asylrecht erlaubt keine pauschalen Zurückweisungen. Vielmehr ist eine Prüfung des individuellen Asylgesuchs vorgeschrieben – schon um festzustellen, welches Ersteinreiseland in der EU dafür zuständig ist. Die Bundesregierung setzt sich zwar seit ihrem Amtsantritt darüber hinweg, indem sie sich auf eine Ausnahme nach Artikel 72 beruft. Allerdings hat das Verwaltungsgericht Berlin dies in mehreren Beschlüssen als rechtswidrig eingestuft. Ein explizites europäisches Recht auf Zurückweisungen würde die Regierung aus ihrer Begründungsnot befreien. Die CDU-Forderungen reichen aber noch viel weiter, wie der Innenpolitiker Seif deutlich macht: „Wir wollen weg vom heutigen Zufallssystem, wo faktisch jene in Europa bleiben dürfen, die es schaffen, illegal einzureisen – auch wenn sie gar kein Recht auf Schutz haben. Am Ende soll ein System stehen, in dem niemand mehr einen Schutzantrag in der Europäischen Union stellen kann.“ Stattdessen wolle man „das individuelle Asylrecht durch humanitäre Aufnahmekontingente ersetzen, bei denen die Staaten darüber entscheiden, wer wirklich Schutz benötigt“. Alle in Drittstaaten abschieben ist „politische Fiktion“ Das klingt radikal, ist aber seit Ende 2024 Teil des CDU-Grundsatzprogramms. „Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen“, heißt es dort. „Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren.“ Zugleich soll eine „Koalition der Willigen“ in der EU jedes Jahr ein Kontingent schutzbedürftiger Menschen aufnehmen und untereinander verteilen. Diese Forderung ist rechtlich noch heikler. „Die Annahme, dass man ausnahmslos alle Flüchtlinge in sichere Drittstaaten abweisen kann, ist eine politische Fiktion“, erläutert Daniel Thym, der zu den führenden Europa- und Asylrechtlern zählt und auch schon die CDU beraten hat. Nicht nur weil man dafür kooperierende Drittstaaten finden müsse, die lauter fremde Personen bei sich aufnähmen. „Sondern auch weil die Rechtsprechung für Asylbewerber stets eine adäquate Schutzprüfung vorsieht, die es bisher in kaum einem Drittland gibt.“ Deshalb sei es realistischer, Personen ohne Schutzanspruch, die schon ein Asylverfahren in der EU durchlaufen haben, in Drittstaaten abzuschieben – wie die EU es mit den sogenannten Rückkehrzentren auch plant. Wenn die CDU das Individualrecht auf Asyl abschaffen will, müsste sie in jedem Fall die Grundrechtecharta und die EU-Verträge ändern. Das geht nur einstimmig und muss von jedem Mitgliedstaat ratifiziert werden – eine hohe Hürde und derzeit politisch unrealistisch. Sollte die CDU aber auch das Refoulement-Verbot kippen wollen, müssten die Vertragsstaaten es im Konsens aus der Europäischen Menschenrechtskonvention streichen. Das ist eine noch größere Hürde und stieße ebenfalls an eine Grenze, wie Thym darlegt: „Eine Abschiebung in lebensgefährliche Situationen, etwa in syrische Folterkeller, würde immer gegen das Menschenwürde-Gebot des Grundgesetzes verstoßen.“ Kein Recht auf Schutz mehr für Bürgerkriegsflüchtlinge? Bleibt noch eine weitere Forderung aus dem EVP-Beschluss in Wien, die von der CDU kommt. Die Partei fordert die EU-Kommission auf, „den Status des subsidiären Schutzes abzuschaffen und eine schnellere Rückführung von Flüchtlingen nach dem Ende eines Bürgerkriegs in ihren Herkunftsländern zu ermöglichen“. Dieser nachgeordnete Status ist für Personen, die zwar keine individuelle Verfolgung nachweisen können, aber dennoch zeitweilig Schutz benötigen, weil im Herkunftsland Folter oder die Todesstrafe drohen oder dort Krieg herrscht. In der EU haben Hunderttausende Syrer und Afghanen solchen Schutz bekommen. CDU-Politiker sehen das jedoch seit Langem kritisch. „Die EU ist hier über die Genfer Flüchtlingskonvention hinausgegangen und hat für Bürgerkriegsflüchtlinge einen Status geschaffen, der nahe am Flüchtlingsschutz ist“, moniert der Abgeordnete Seif. „Wir prüfen heute nicht einmal, ob Menschen wirklich aus Gebieten kommen, wo gekämpft wird, oder aus sicheren Gebieten innerhalb ihres Staates. Außerdem haben wir einen weiten Anspruch auf Familiennachzug geschaffen. Das müssen und können wir im Sekundärrecht ändern.“ Tatsächlich wäre das im üblichen Gesetzgebungsverfahren möglich. Dann reicht eine qualifizierte Mehrheit der Staaten aus – sofern es nur um weniger Rechte geht. Ob es möglich wäre, den subsidiären Status ganz abzuschaffen und durch ein humanitäres Kontingent zu ersetzen, ist rechtlich umstritten. Auch der Jurist Thym ist sich da nicht sicher. In jedem Fall müssten die Mitgliedstaaten aber das Refoulement-Verbot beachten, sagt er. „Sie dürfen Schutzbedürftige also auch dann nicht in Länder abweisen, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben droht, wenn das Kontingent erschöpft ist.“ Weber und von der Leyen halten am Asylrecht fest Neben den rechtlichen Hürden gibt es auch politische – sogar in der Union selbst. Zwar wurde der Wiener Antrag einstimmig beschlossen, doch gab es weder dort noch vorher eine Aussprache zu den einzelnen Punkten. Der hessische Innenminister Roman Poseck, ein CDU-Mann, sagte kürzlich bei einer Diskussion in Brüssel: „Kurzfristig sehe ich nicht, dass der subsidiäre Schutz entfallen wird, im Übrigen auch nicht für syrische Flüchtlinge.“ Hinzu kommt, dass der Partei- und Fraktionsvorsitzende der EVP, der CSU-Politiker Manfred Weber, einen Systemwechsel ablehnt. „Wir müssen und werden die illegale Migration nach Europa stoppen“, sagt Weber. „Dazu gehört, die Schlupflöcher, die dem Geist unseres Asylrechts zuwiderlaufen, zu schließen.“ Also: Missbrauch verhindern, aber das Asylrecht erhalten. Für Weber ist das Teil seiner christlichen Grundeinstellung. Von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ist ebenso wenig zu erwarten, dass sie sich auf die radikalen CDU-Forderungen einlässt. Nicht nur weil die Kommission als Hüterin der Verträge diese nicht fundamental infrage stellen kann. Sondern auch weil von der Leyen als Vertreterin des christlich-liberalen Flügels der Union und langjährige Weggefährtin Angela Merkels das Asylrecht nie infrage gestellt hat. Schon als Spitzenkandidatin musste sie im Europawahlkampf 2024 schwer schlucken, als ihr die EVP ins Wahlprogramm schrieb, dass jeder Asylbewerber in ein Drittland überführt werden könne. Auch dieser Vorstoß kam seinerzeit von der Bundes-CDU. Allerdings zeigt dieser Fall auch, worin die Macht jener liegt, die einen Systemwechsel wollen. In Wien haben sie zum ersten Mal einen konkreten Beschluss der EVP darüber zustande gebracht. Vorher gab es immer nur Andeutungen, Prüfaufträge und ausbalancierte Kompromisstexte. Wenn sich die Christdemokraten für die Europawahl 2029 aufstellen, könnten diese Passagen in das Wahlprogramm übernommen werden. Das würde dann den nächsten Spitzenkandidaten und möglichen Kommissionspräsidenten politisch binden. Von der Leyen dürfte das kaum sein – ihr mächtiger Büroleiter Björn Seibert hat eine weitere Kandidatur kürzlich gegenüber Spitzenbeamten ausgeschlossen.