FAZ 14.09.2026
15:26 Uhr

Razzien in der Türkei: „Der Westen finanziert die LGBTQ-Plage“


Die türkische Justiz geht massiv gegen die LGBTQ-Bewegung vor. Deutschland steht als Geldgeber am Pranger. Erdoğan bedient so seine konservative Klientel.

Razzien in der Türkei: „Der Westen finanziert die LGBTQ-Plage“

Schon Stunden bevor die türkische Justiz Vereine und Aktivisten der LGBTQ-Bewegung ins Visier nahm, schrieb ein regierungsnaher Journalist auf der Plattform X: „Jetzt sind die Perversen an der Reihe.“ Er forderte: „Alle müssen eingesackt werden.“ In der Nacht zum Sonntag folgten zeitlich koordinierte Razzien, Festnahmen und Hausdurchsuchungen in Istanbul, Ankara, Izmir, Mersin, im Urlaubsort Kuşadası und zehn weiteren Provinzen des Landes. Unter den Festgenommenen sind Vorstandsmitglieder mehrerer Queer-Vereine, auch der führenden Organisation Kaos GL. Insgesamt wurden laut Kaos GL etwa 50 Aktivisten festgenommen. Zudem wurden Dutzende Websites und Social-Media-Konten gesperrt. Justizminister Akın Gürlek sprach von „gerichtlichen Maßnahmen gegen 162 Verdächtige, neun Vereine und 13 Unternehmen“. Bei den Unternehmen handelt es sich offenbar um Nachtklubs oder Massagesalons, in denen Razzien durchgeführt wurden. Der Minister machte keinen Hehl daraus, dass es sich um eine politische Kampagne handelt. Die Polizeimaßnahmen folgten „der von unserem Präsidenten Herrn Recep Tayyip Erdoğan vorgelegten Vision des Jahrzehnts für Familie und Bevölkerung“ sowie einer Anweisung des Präsidialamts, teilte er mit. Die Operation trage den Namen  „Meine Familie ist sicher“. Erdoğan macht seit Langem Stimmung gegen sexuelle Minderheiten, um seine konservative Wählerbasis zufriedenzustellen. Die Ermittlungsbehörde für Finanzstraftaten (MASAK) nahm Fördermittel  ausländischer Geber unter die Lupe, darunter laut dem Sender A-Haber  Zahlungen des deutschen Generalkonsulats in Istanbul an den Verein für Sozialpolitik, Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung (SPoD). Auch Frankreich und die Vereinigten Staaten werden als Geldgeber genannt, wobei wahrscheinlich ist, dass es sich um Zahlungen aus der Zeit der Regierung von Präsident Joe Biden handelt. Deutschland finanzierte psychosoziale Betreuung „Die Herkunft dieser Geldbewegungen und ihre Verbindung zu den in den Ermittlungen stehenden Aktivitäten wird untersucht“, sagte Gürlek, als handle es sich um verdeckte Zahlungen. Dabei sind solche Fördergelder in der Türkei legal, wenn sie bei den zuständigen Behörden angemeldet werden. SPoD teilte auf Anfrage mit, dass die Organisation alle Fördergelder habe bewilligen lassen. In der Vergangenheit hatte Deutschland unter anderem ein Projekt für psychosoziale Betreuung unterstützt. Regierungsnahe Medien skandalisierten die ausländischen Zahlungen. Die Zeitung „Sabah“ titelte: „Der Westen finanziert die LGBTQ-Plage“. Die Zeitung „Akşam“ sprach von „geförderter Perversion“. Kaos GL teilte mit, dass in dem Durchsuchungsbefehl gegen den Verein von Onlinebeiträgen die Rede sei, die angeblich „Obszönitäten“ enthielten. Um welche Beiträge es sich handle, sei darin nicht aufgeführt. Computer, Mobiltelefone, Server und Tablets der Organisation wurden beschlagnahmt. In anderen Fällen wurde laut dem Justizminister der Vorwurf der Prostitution erhoben. Der ständige Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Türkei, Nacho Sánchez Amor, sprach von einer „erschütternden Eskalation der Repression“. Die Queer-Bewegung in der Türkei ist seit Langem Repressionen ausgesetzt. Homosexuelle Handlungen sind bislang nicht verboten. Im vergangenen Jahr wurde aber ein Gesetzentwurf an türkische Medien durchgestochen, der Haftstrafen für Personen vorsah, „deren Verhalten oder Einstellungen ihrem biologischen Geschlecht oder der öffentlichen Moral widersprechen“. Der Entwurf diente offenbar der Einschüchterung, er wurde nicht ins Parlament eingebracht. Bei der diesjährigen Pride-Parade wurden etwa 50 Personen festgenommen. Zuletzt wurden immer häufiger Anklagen wegen „Obszönität“ erhoben, unter anderem gegen die beliebte Girlband Manifest. Türkische Juristen kritisieren, dass der Straftatbestand in dem entsprechenden Gesetz nicht hinreichend definiert sei.