Zwei neue Klagen könnten den Umgang mit NS-Raubkunst in den Vereinigten Staaten verändern. Wie die „Los Angeles Times“ berichtet, werden beide Verfahren durch Gesetzesänderungen in Kalifornien und auf US-Bundesebene aussichtsreicher. In Zukunft soll verhindert werden, dass Restitutionsansprüche allein wegen Verjährung oder an anderen juristischen Hürden scheitern. Die beiden neuen Klagen sind ihrem Gegenstand nach sehr unterschiedlich; nur eine fällt unter die herkömmliche Definition von Raubkunst oder Zwangsverkauf. Die lebensgroßen Tafeln des Diptychons „Adam und Eva“ von Lucas Cranach dem Älteren aus dem Jahr 1530 gehörten vor dem Zweiten Weltkrieg dem niederländischen Kunsthändler Jacques Goudstikker. Nach dem deutschen Überfall auf die Niederlande und Goudstikkers Flucht gelangten sie 1940 in die Gewalt von „Reichsmarschall“ Hermann Göring. Goudstikkers Sammlung umfasste etwa 1200 Werke. Er starb bei einem Unfall auf der Flucht nach England. Das Cranach-Diptychon gehörte nach dem Krieg der niederländischen Regierung, wurde später verkauft und schließlich von dem amerikanischen Sammler Norton Simon erworben. Heute hängen die Tafeln in dem nach Simon benannten Museum in Pasadena. Der Supreme Court lehnte den Fall ab Goudstikkers Erbin Marei von Saher kämpft seit Jahren um die Rückgabe des Diptychons. Im Jahr 2018 entschied ein amerikanisches Bundesberufungsgericht, dass das Werk in Pasadena bleiben könne. Der Supreme Court nahm den Fall im Jahr darauf nicht an. Inzwischen übertrug von Saher ihre Ansprüche aber an die Jewish Federation of Greater Los Angeles. Diese will, falls die Klage Erfolg hat, das Diptychon verkaufen und einen Großteil des Erlöses für bedürftige Holocaust-Überlebende verwenden. Das Museum lehnt eine Rückgabe weiterhin ab. Im zweiten Fall geht es um Werke, die im Vernichtungslager Auschwitz entstanden und die die Gedenkstätte den Nachfahren der Künstlerin nicht zurückgeben will. Die tschechische Kunststudentin Annemarie Dina Gottliebová malte 1944 in Auschwitz sieben Aquarelle. Der SS-Arzt Josef Mengele zwang sie, Porträts von Menschen anzufertigen, die er für seine Folterexperimente ausgewählt hatte. Gottliebová, die inzwischen in Kalifornien lebte und nach ihrer Heirat Dina Babbitt hieß, sagte später, sie habe die Werke geschaffen, damit die Deutschen sie und ihre Mutter nicht umbrachten. Die von ihr porträtierten Roma überlebten nicht, sie wurden laut der „New York Times“ ermordet. Sie kämpfte vergeblich um die eigenen Werke Heute befinden sich die Aquarelle in der Gedenkstätte und dem Museum Auschwitz-Birkenau, das sie nicht zurückgeben will. Babbitt, die in Hollywood als Animationsassistentin arbeitete, versuchte ihr Leben lang, die Werke zurückbekommen und reiste dafür 1973 vergeblich nach Auschwitz. Auch eine Kampagne von amerikanischen Künstlern und einstimmige Unterstützungserklärungen beider Kongresskammern blieben erfolglos. „Ich will sie in meinen Händen halten. Ich will sie hier, ich brauche sie“, sagte Babbitt kurz vor ihrem Tod im Jahr 2009 der „New York Times“ zufolge über ihre Bilder. Ihre Töchter argumentieren in ihrer Klage gegen das Auschwitz-Museum, dass ihre Mutter die Aquarelle niemals freiwillig verkauft oder abgegeben hätte, hätte sie eine Wahl gehabt. Das Museum vertritt dagegen die Auffassung, dass die Werke, die es größtenteils in den Sechzigerjahren von einem Überlebenden erwarb, dem polnischen Staat gehörten. Die Porträts seien zudem unersetzliche historische Dokumente der Verbrechen Mengeles, die in Auschwitz bleiben müssten. Dass beide Konflikte nun vor Gericht entschieden werden, liegt auch an den neuen Regelungen. Kalifornien verabschiedete 2024 ein Gesetz, das Ansprüche auf Eigentum stärken soll, das aufgrund politischer Verfolgung entzogen wurde. Für bestimmte Fälle wurden Fristen verlängert. Die Neufassung des bundesweiten Holocaust Expropriated Art Recovery Act (HEAR Act), die im April 2026 in Kraft trat, schafft zusätzlich Rechtssicherheit. Auch sie soll verhindern, dass Restitutionsverfahren aufgrund zeitlicher oder technischer Einwände scheitern. Die Reformen sind dem Magazin „ARTnews“ zufolge auch eine Reaktion auf den jahrzehntelangen Kampf der Familie von Lilly Neubauer-Cassirer um Camille Pissarros „Rue Saint-Honoré am Nachmittag bei Regen“, das im Museo Nacional Thyssen-Bornemisza in Madrid hängt. Neubauer-Cassirer verkaufte das Bild 1939 weit unter Wert und unter dem Druck der NS-Verfolgung, um sich und ihrer Familie die Flucht zu ermöglichen. Vor der kalifornischen Neuregelung galten in solchen Restitutionsverfahren die Gesetze des Landes, in dem sich der Streitgegenstand befand. Das gelte in Zukunft nicht mehr, berichtet „ARTnews“. Die beiden neuen Verfahren sind die ersten großen Fälle unter der veränderten Rechtslage. Zugleich zeigen sie, wie unterschiedlich die Sachverhalte hinter Restitutionsforderungen aus der NS-Zeit sein können: Cranachs „Adam und Eva“ steht für die Aneignung des Eigentums der Verfolgten. Auch heute müssen die Erben akribisch nachweisen, dass der Verfolgungsdruck einen freiwilligen Verkauf meist ausschloss. Babbitts Aquarelle führen dagegen zu einer anderen Frage, die das Auschwitz-Museum durch seine Haltung nicht löst: Wem gehören Werke von Opfern, die innerhalb des NS-Vernichtungssystems entstanden?
