Eine Abschaffung der sogenannten Minijobs hätte nach Einschätzung vieler Unternehmen nicht nur einen verschärften Konkurrenzdruck durch Schwarzarbeit zur Folge. Ohne diese Beschäftigungsform stünde für nicht wenige sogar die Fortführung des Betriebs auf dem Spiel. Das zeigt eine neue Umfrage des Bundesinnungsverbands (BIV) der Gebäudedienstleister unter 2500 Mitgliedsbetrieben. Die Ergebnisse liegen der F.A.Z. vorab vor. Hintergrund sind Pläne der schwarz-Koalition, Minijobs zunächst mit höheren Abgaben zu belegen und dann abzuschaffen. Was genau daraus werden soll, ist derzeit jedoch unklar. Wesentliche Regeländerungen sollten mit den Gesetzen zur Reform der Pflege und der Rente erfolgen, die in der Koalition aber neuerdings wieder stark umstritten sind. 40 Prozent der Betriebe sehen ihre Fortführung infrage gestellt Die Reinigungsbranche beschäftigt rund 700.000 Menschen. Von ihnen arbeitet laut BIV etwa die Hälfte auf Minijobbasis. 92 Prozent der befragten Betriebsinhaber äußerten, dass sie eine Zunahme von Konkurrenz durch Schwarzarbeit befürchten, sollte es die vor allem für Beschäftigte günstigen Minijobs nicht mehr geben. Für 40 Prozent wäre dies sogar ein so schwerwiegender Eingriff, dass sie die Weiterführung ihres Betriebs gefährdet sehen. Die Antworten wurden im September erhoben. Die Regierung will mit einer ganzen Serie von Gesetzen die Minijobregeln ändern. Am Ende wäre dann auch für Nebentätigkeiten von höchstens zehn Stunden je Woche nur noch die sozialversicherungspflichtige Anstellung erlaubt. Das würde vor allem die Abgaben und Steuern für Arbeitnehmer erhöhen. Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber alle Sozialbeiträge, die sich sonst beide Seiten teilen. Das schon beschlossene Gesetz gegen die Finanznot von Krankenkassen hat zunächst deren Beitragssatz auf Minijobs um 4,5 Prozentpunkte erhöht. Mit dem geplanten Einkommensteuergesetz soll dann der pauschale Steuersatz von bisher zwei auf fünf Prozent steigen. Und mit der Pflegereform würde ein neuer Pflegebeitrag auf Minijobs eingeführt, der 3,6 Punkte ausmacht. Im Ergebnis stiege die Beitragslast der Minijob-Arbeitgeber von bisher 31,2 auf mehr als 42 Prozent des Verdiensts. Abgabenlast soll stark steigen: „Wirtschaftspolitischer Irrsinn“ Die geplante Rentenreform sieht aber vor, die Sonderregeln für Minijobs ganz abzuschaffen. Dann müssten die bisherigen Minijobber selbst Abgaben zahlen, bis zu 130 Euro im Monat. Von bisher netto 603 Euro wären dann noch rund 475 Euro übrig; und sie unterlägen je nach persönlichen Verhältnissen der Einkommensteuer. Die Reinigungsbetriebe halten es auch deshalb für höchst unwahrscheinlich, dass sich Minijobs einfach in sozialversicherungspflichtige Arbeit umwandeln lassen, zeigt die Umfrage. Drei Viertel erwarten, dass nicht einmal jeder fünfte Minijobber so einen Umstieg mitmachen würde. Thomas Dietrich, Bundesinnungsmeister der Gebäudereiniger, warnt daher eindringlich vor dieser Politik: „Mitten in der Krise ein bewährtes Modell für Unternehmen drastisch zu verteuern und für Millionen Menschen aufs Spiel zu setzen, ist wirtschaftspolitischer Irrsinn“, sagte er der F.A.Z. Die Mehrbelastungen für Betriebe müssten „ohne Wenn und Aber vom Tisch“. Die Wirtschaft brauche jetzt Entlastung und Planungssicherheit, „keine existenzgefährdenden Gedankenspiele.“ Neben Konkurrenz durch Schwarzarbeit befürchten 84 Prozent der Betriebe eine deutliche Verschärfung von Personalknappheit, wie die Umfrage weiter zeigt. 68 Prozent rechnen auch damit, dass sich Minijobber ganz aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen. Von den Minijobbern in der Reinigungsbranche nutzen laut BIV gut drei Viertel diese Tätigkeit als Nebenverdienst neben einer anderen Arbeit. Minijobs sind dort deshalb stark verbreitet, weil etwa Büroreinigung nicht am ganzen Tag stattfinden kann, sondern oft nur in schmalen Zeitfenstern außerhalb der Dienstzeiten.
