Wann ist die Kommunalwahl, und was wird gewählt? Am 15. März 2026 stehen in den 421 hessischen Städten und Gemeinden die Mitglieder der Kreistage und Gemeindevertretungen, vom Stadtparlament bis zum Gemeinderat, zur Wahl. Auch die Zusammensetzung von Ortsbeiräten und der Kommunalen Ausländervertretungen dürfen die Wahlberechtigten neu bestimmen. Dafür haben sie wie üblich am Wahlsonntag von acht bis 18 Uhr Zeit – oder sie entscheiden sich vorab in der Briefwahl. In einem Dutzend Kommunen sind die Bewohner am selben Tag aufgerufen, in Direktwahlen auch einen neuen Bürgermeister zu wählen. So etwa in Schwalbach am Taunus. Und im gerade zur Großstadt herangewachsenen Hanau, wo mit Oberbürgermeister Claus Kaminsky einer der bekanntesten hessischen Kommunalpolitiker in den politischen Ruhestand wechselt. Wer will gewählt werden? Tausende Menschen streben in Hessen Mandate in den einzelnen Vertretungen an. Allein in Frankfurt wurden Mitte Februar 3175 Bewerber zu den Wahlen zugelassen. In Offenbach treten für die Stadtverordnetenversammlung 412 Menschen an. Und in der Landeshauptstadt wollen sich 1862 Wiesbadener für ihren Ortsteil oder die ganze Stadt politisch engagieren. Wer darf wählen? Insgesamt 4,8 Millionen Menschen, allein in Frankfurt eine halbe Million Männer und Frauen. Wahlberechtigt sind alle Bewohner Hessens, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und eine deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft haben. Als dritte Voraussetzung müssen sie seit mindestens sechs Wochen einen Wohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt in einer der Gemeinden angemeldet haben. Erstmals haben aber auch wohnungslose Menschen in Hessen ein kommunales Wahl- und Stimmrecht, sofern sie sich ins Wählerverzeichnis eingetragen haben. Müssen Wahlberechtigte vor dem Wahltag etwas tun? Sofern man nicht vorab per Brief wählen möchte: Nein. Die Kommunen verschicken in den nächsten Wochen die Wahlbenachrichtigungen. Sie müssen bis zum 22. Februar zugestellt sein. Nur wer keinen Brief erhält, aber überzeugt ist, wahlberechtigt zu sein, sollte sich nach dem Stichtag zügig in seinem Rathaus melden. Anders als bei früheren Wahlen werden keine Musterwahlzettel mehr automatisch verschickt. In der Regel können sie in den Kommunen eingesehen werden, in Frankfurt liegt das übergroße Formular beispielsweise in der Geschäftsstelle Wahlen (Zeil 3) sowie im Briefwahllokal (Stiftstraße 29) aus; auf Wunsch kann man sich es zuschicken lassen. Auch im Internet sind die Musterstimmzettel für die Wahl des Stadtparlaments und der Ortsbeiräte in Frankfurt hinterlegt. Wie wird man Briefwähler? Wer am Wahltag verreist ist, arbeiten muss oder aus anderen Gründen nicht ins Wahllokal kommen kann oder möchte, kann vorab Briefwahlunterlagen beantragen und seine Stimmen per Brief abgeben. Das Antragsverfahren wird in der Wahlbenachrichtigung erläutert. Nicht nur in Frankfurt findet sich auf diesem Brief ein personalisierter QR-Code, der direkt auf das Onlineantragsformular führt. Die Unterlagen können auch per Brief oder mit einer formlosen E-Mail an die jeweilige Wahlbehörde angefordert werden, nur der telefonische Weg ist ausgeschlossen. Die Antragsfrist endet am 13. März um 15 Uhr, auf der sicheren Seite sind die Wähler allerdings, wenn sie bis Anfang März ihre Briefwahlunterlagen bestellt haben. Dann sollten der Wahlschein und die bis zu drei Stimmzettel samt Umschlägen rechtzeitig eintreffen. Der rote Wahlbriefumschlag, in dem alles wieder zurückgesandt wird, braucht kein Porto – und wird von der Post vorrangig behandelt. Wichtig: Briefwähler sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Briefe rechtzeitig, also bis Sonntag, 18 Uhr, vorliegen. Und wer wählt die Ausländerbeiräte? Diese Wahl gibt es nur in Gemeinden, in denen mindestens eintausend Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft ihren Hauptwohnsitz haben. Zu bestimmen sind je nach Größe des Gremiums drei bis 37 Vertreter, wahlberechtigt sind nur Hessen mit ausländischem Pass. EU-Ausländer dürfen als einzige sowohl die Kommunal- als auch die Ausländervertreter mitbestimmen. Warum gibt es bei dieser Wahl keine Erstwähler? 260.000 junge Hessen haben zum ersten Mal eine Einladung zur Kommunalwahl erhalten, weil sie erst kürzlich 18 Jahre alt geworden sind. Trotzdem haben viele von ihnen schon Erfahrungen an der Urne, denn sie durften 2024 als Sechzehnjährige schon an der Wahl zum EU-Parlament teilnehmen. Deshalb gab es auch bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr statistisch betrachtet keine Erstwähler. Wie viele Stimmen sind zu vergeben? Das ist abhängig vom Wohnort. Bei der Wahl der Gemeindeparlamente hat jeder Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie das Gremium später Mitglieder haben wird: Deshalb können Frankfurter bis zu 93 Stimmen vergeben und die Sulzbacher gleich nebenan nur 31 Stimmen. Die Größe der Parlamente richtet sich nach der Einwohnerzahl. Das gilt auch für die Ortsbeiräte: In Frankfurt haben die meisten 19 Mitglieder, die kleinsten Gremien dieser Art in Hessen kommen mit drei Vertretern aus. Bei der Ausländerbeiratswahl in Frankfurt verfügen die Wähler über 37 Stimmen. Wie viele Wahlzettel sind auszufüllen? Es kommt darauf an: Frankfurter mit deutschem Pass erhalten zwei Wahlzettel, einen für das Stadtparlament und einen für den jeweiligen Ortsbeirat. EU-Bürger bekommen den Wahlzettel für die KAV als dritten dazu, Nicht-EU-Ausländer dürfen nur letzteren ausfüllen. In der kleineren Nachbargemeinde Sulzbach gibt es keine Ortsbeiräte, dafür bestimmen die Wahlberechtigten den Kreistag neu, bekommen also auch zwei Wahlzettel. In Hanau oder Schwalbach sind es für die Mehrheit drei Zettel, da dort ja noch die (Ober-)Bürgermeister neu zu bestimmen sind. Welche Stadt hat den größten Wahlzettel? Natürlich Frankfurt, selbst im Bundesvergleich ist die Stadt an der Spitze. 2026 misst das Papier 144 Zentimeter mal 60 Zentimeter und ist damit 20 Zentimeter breiter als noch vor fünf Jahren. Die Zahl der Wahlvorschläge ist zwar zurückgegangen, aber es mussten laut Stadt einige besonders lange Namen untergebracht werden. Müssen Frankfurter wirklich mehr als 100 Kreuze setzen? Sie können, aber sie müssen nicht. Genau wie alle Wahlberechtigten im Land haben sie die Wahl zwischen Kumulieren, Panaschieren und dem Listenkreuz, um ihre Stimmen zu verteilen. Was heißt Kumulieren und Panaschieren? Wer mag, kann seine Wahlstimmen innerhalb eines Wahlvorschlags oder auch ungeachtet der Parteigrenzen und Listenplätze auf einzelne Kandidaten verteilen, das nennt sich Panaschieren. Dabei ist es erlaubt, einzelnen Bewerbern statt nur einer bis zu drei Stimmen zu geben – Stimmen also anzuhäufen, zu kumulieren. Gerade in den Großstädten müssen die Wähler aber genau mitzählen: Wer versehentlich seine Gesamtstimmenzahl überschreitet, wählt ungültig. Verliert man Stimmen, wenn man nur ein Listenkreuz bei seiner Lieblingspartei macht? Nein. Man überlässt die Arbeit nur den Helfern, die bei der Auszählung die Gesamtstimmenzahl entsprechend der Reihenfolge auf der Wahlliste an die einzelnen Bewerber verteilen. Stimmen Wähler mit einzelnen Kandidaten der Liste nicht überein, können sie deren Namen wegstreichen. Diesen wird dann keine Stimme zugerechnet. Stehen weniger Bewerber auf einer Liste, als der Wähler Stimmen zu vergeben hat, geht die Verteilung wieder von oben los, bis alle Stimmen weg sind. Geht auch alles, Kumulieren, Panaschieren und Listenkreuz? Ja. Es ist auch möglich, einen Teil der Stimmen an einzelne Kandidaten zu verteilen und den Rest der Stimmen einer Liste zukommen zu lassen. Er wird dann von oben nach unten an die Kandidaten verteilt. Wo und wann gibt es erste Wahlergebnisse? Unter anderem natürlich auf der Internetseite dieser Zeitung. Auch das Statistische Landesamt macht die Zahlen zugänglich, zudem stellen etliche Kommunen die Auszählungsergebnisse auf ihren Internetseiten bereit. Da die Auszählung der vielen Stimmen aufwendig ist, sind in der Wahlnacht nur die Trendergebnisse der Kreistags- und Gemeindewahlen zu erwarten. Sie basieren ausschließlich auf der Auszählung der Stimmzettel, bei denen ein Wahlvorschlag durch die Vergabe eines Listenkreuzes unverändert angenommen wurde. Stimmzettel, bei denen kumuliert oder panaschiert wurde, werden nach Angaben des Landeswahlleiters in einem zweiten Schritt ausgezählt, sie fließen erst in die Ermittlung des vorläufigen und natürlich des endgültigen Ergebnisses ein. Bis zumindest alle vorläufigen Ergebnisse auf der Wahlsonderseite des Landes stehen, werden einige Tage vergehen, bis zum endgültigen Ergebnis sogar bis zu drei Wochen. Und was war mit der Klage vor dem Staatsgerichtshof? Das hessische Verfassungsgericht hat Ende Januar eine Änderung des Kommunalwahlrechts gekippt, welche die Landesregierung aus CDU und SPD 2026 erstmals anwenden wollte. Dabei geht es um das Verfahren, mit dem die gezählten Stimmen in Parlamentssitze umgerechnet werden. Die FDP im Landtag hatte sich gegen die Wiedereinführung des Verfahrens nach d’Hondt gewandt, weil sie darin eine Benachteiligung kleinerer Wählergruppierungen sieht. Die Richter gaben den Liberalen recht, auch 2026 werden die Sitze nach der Stimmauszählung im sogenannten Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt.
