FAZ 28.09.2026
17:54 Uhr

(+) Einspruch Exklusiv: Warum wollen „wir“ zusammenleben?


Im Fokus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht die Freiheit des Einzelnen. Die Bedingungen sozialen Zusammenhalts geraten dabei aus dem Blick – und zentrale Fragen bleiben unbeantwortet.

(+) Einspruch Exklusiv: Warum wollen „wir“ zusammenleben?

Das Bundesverfassungsgericht feiert in diesem Herbst seinen 75. Geburtstag. Kein Verfassungsorgan genießt in der Bevölkerung höheres Ansehen. Seine internationale Reputation ist beeindruckend. Sein Wirken wird in diesen Tagen zu Recht gepriesen: Es hat den nüchternen Text des Grundgesetzes zu einer Verfassungsordnung gemacht, die die freiheitliche, friedliche und wohlstandsgenerierende Entwicklung von Staat und Gesellschaft erst ermöglichte.

Die Karlsruher Richter haben entscheidend zum Erfolg der Bundesrepublik beigetragen. Kriege, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Drohnen fordern die Rechtskultur neu heraus.

Mit einem Festakt feiert das Bundesverfassungsgericht seinen 75. Geburtstag. Wird das Gericht künftig nahbarer für die Bürger?

Das Zivilrecht ordnet das gesellschaftliche Miteinander und garantiert die Freiheit des Einzelnen. Dadurch trägt es zur Verteidigung des Rechtsstaats bei.

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